Lerntherapie für dein Kind: Kosten, wer zahlt und Antrag
Lerntherapie fördert ein Kind gezielt bei LRS oder Dyskalkulie und ist in der Regel keine Kassenleistung. Meist zahlen Eltern selbst. Das Jugendamt übernimmt die Kosten nach § 35a SGB VIII nur, wenn zur Lernschwäche eine seelische Störung kommt, die die Teilhabe an der Schule beeinträchtigt. Den Antrag stellst du schriftlich, bevor die Therapie beginnt.
Nachhilfe hat nichts gebracht, und die Lehrerin empfiehlt eine Lerntherapie. Dann kommen die Fragen: Was ist das, was kostet das, und zahlt jemand? Dieser Ratgeber beantwortet sie für Deutschland. Er erklärt auch, wie der Antrag beim Jugendamt aussieht, und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
Was Lerntherapie ist und was nicht
Lerntherapie ist eine gezielte Einzel- oder Kleingruppenförderung bei Lernstörungen wie Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Rechenschwäche. Die Therapeutin klärt zuerst, wo die Probleme genau liegen, und baut dann Grundlagen auf, zum Beispiel das Verständnis von Mengen und Zahlen oder den Aufbau von Rechtschreibstrategien.
Nachhilfe wiederholt Schulstoff. Lerntherapie fragt, warum der Stoff nicht ankommt. Die Berufsbezeichnung Lerntherapeut ist nicht gesetzlich geschützt. Achte deshalb auf die Ausbildung und frag nach Abschluss und Fachverband, etwa dem Fachverband für integrative Lerntherapie (FiL) oder dem Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL).
Was Lerntherapie kostet
Der Preis legt jede Praxis selbst fest. Er hängt von Region, Ausbildung und Dauer der Einheit ab. Lass dir vor dem Start schriftlich geben, was eine Einheit kostet, wie lang sie dauert, wie oft sie stattfindet und was bei abgesagten Terminen gilt. Rechne mit mehreren Monaten, weil eine Lernstörung selten nach wenigen Stunden verschwindet. Die Eingangsdiagnostik wird oft getrennt berechnet.
Wer zahlt
- Krankenkasse. Lerntherapie ist in der Regel keine Kassenleistung. Behandlungen von Begleiterkrankungen (zum Beispiel einer Angststörung) können Kassenleistung sein, ebenso die Diagnostik beim Kinder- und Jugendpsychiater.
- Eltern. Ohne Kostenübernahme zahlst du selbst. Gesetzlich ist die Förderung bei Lernstörungen vor allem Aufgabe der Schule.
- Jugendamt. Es kann die Kosten als Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII übernehmen, aber nur unter den Bedingungen im nächsten Abschnitt.
Wann das Jugendamt zahlt (§ 35a SGB VIII)
Die Lernstörung allein genügt nicht. Das Jugendamt zahlt, wenn dein Kind seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht ist. Das heißt: Die seelische Gesundheit weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom altersgemäßen Zustand ab, und deshalb ist die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, zum Beispiel in der Schule, beeinträchtigt oder zu erwarten.
Bei LRS oder Dyskalkulie kann das zutreffen, wenn dein Kind als Folge Schulangst entwickelt, den Unterricht meidet, sich zurückzieht oder depressiv wird. Fehlen solche Folgen, lehnt das Jugendamt den Antrag häufig ab und verweist auf die Schule.
Gesetzlich verlangt das Amt eine Stellungnahme einer Ärztin oder eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Möglich ist auch eine Ärztin, ein Arzt oder eine Psychotherapeutin mit besonderer Erfahrung bei seelischen Störungen von Kindern. Wichtig: Die Hilfe selbst soll nicht von der Person erbracht werden, die die Stellungnahme schreibt. Wenn die Therapeutin deines Kindes die Stellungnahme verfasst, sprich das vorher mit dem Amt ab. Das Amt prüft zusätzlich selbst, ob Teilhabe beeinträchtigt ist, und holt in der Regel eine Stellungnahme der Schule ein.
Antrag beim Jugendamt in fünf Schritten
1. Die Schule einbeziehen. Bitte die Klassenlehrerin um eine schriftliche Stellungnahme: Welche Förderung gab es, und was hat sie gebracht? Das Amt fragt danach.
2. Die fachärztliche Stellungnahme besorgen. Plane Wartezeit ein und frag früh nach einem Termin.
3. Den Antrag schriftlich stellen, bevor die Therapie beginnt. Ein formloser Brief genügt. Fang erst an, wenn das Amt entschieden hat. Eine rückwirkende Kostenübernahme für Zeiten vor dem Antrag ist die Ausnahme.
Beispiel für die Antragszeile
Hiermit beantrage ich für meinen Sohn [Name], geboren am [Datum], Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Form einer Lerntherapie bei [Lese-Rechtschreib-Schwäche]. Er zeigt seit [Monat] [Schulangst und verweigert das Diktat]. Die Stellungnahme der Schule und der fachärztliche Bericht liegen bei. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und nennen Sie mir meine Ansprechperson.
Den Antrag beim Jugendamt mit dem Schreib-Helfer entwerfen
Beschreib in ein paar Sätzen, was bei deinem Kind los ist: wo es beim Lernen scheitert und wie es ihm damit geht. Der Schreib-Helfer macht daraus den Entwurf für deinen Antrag. Du liest und änderst ihn und schickst ihn selbst ab. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Antrag ans Jugendamt schreiben4. Das Gespräch mit dem Amt. Meist gibt es ein Hilfeplangespräch. Bring konkrete Beispiele aus dem Alltag mit: wann dein Kind weint, den Schulweg meidet oder Hausaufgaben verweigert.
5. Bescheid und Widerspruch. Bei einer Ablehnung kannst du in der Regel innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. In einigen Ländern entfällt das Widerspruchsverfahren bei Jugendamtsbescheiden, dann geht es direkt zur Klage. Maßgeblich ist, was in der Belehrung steht. Hilft auch der Widerspruch nicht, kannst du beim Verwaltungsgericht klagen, ebenfalls innerhalb eines Monats. Beratung bekommst du bei einer EUTB oder einem Sozialverband.
Wann Lerntherapie sinnvoll ist
- Dein Kind übt viel und macht kaum Fortschritte.
- Die Schule hat Förderunterricht angeboten, und es reicht nicht.
- Dein Kind verliert Selbstvertrauen oder Lust am Lernen.
- Eine Diagnose wie Legasthenie oder Dyskalkulie liegt vor oder ist abzusehen.
Wenn der Stoff nur an einzelnen Stellen hakt, reicht oft die Förderung in der Schule oder gute Nachhilfe.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Die Zuständigkeiten und Abläufe unterscheiden sich je nach Kommune.
Kinwords-Ratgeber für Eltern. Der Text beschreibt die Rechtslage in Deutschland, Stand Oktober 2026, und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
- § 35a SGB VIII, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung
- § 36a SGB VIII, Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung
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Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse die Lerntherapie?
In der Regel nein, Lerntherapie ist keine Kassenleistung. Behandlungen von Begleiterkrankungen (zum Beispiel einer Angststörung) können dagegen Kassenleistung sein. Die Diagnostik bei Kinder- und Jugendpsychiatrie oder im SPZ zahlt sie in der Regel. Frag deine Kasse im Einzelfall.
Wann zahlt das Jugendamt die Lerntherapie?
Wenn dein Kind wegen der Lernstörung seelisch behindert oder von einer seelischen Behinderung bedroht ist, die Teilhabe also beeinträchtigt ist, und eine fachärztliche Stellungnahme das stützt. Reine Lernschwierigkeiten ohne seelische Folgen reichen meist nicht.
Muss ich den Antrag vor Therapiebeginn stellen?
Ja. Warte die Entscheidung des Jugendamts ab, bevor die Therapie beginnt, damit die Kosten nicht an der Selbstbeschaffung scheitern.
Was ist der Unterschied zwischen Lerntherapie und Nachhilfe?
Nachhilfe vertieft den Schulstoff. Lerntherapie arbeitet an den Ursachen einer Lernstörung und baut Grundlagen auf. Sie ist meist länger angelegt und individueller.
Wie finde ich eine seriöse Lerntherapeutin?
Frag nach Ausbildung und Fachverband, lass dir ein Erstgespräch mit Eingangsdiagnostik geben und die Kosten schriftlich nennen. Empfehlungen bekommst du über Kinderarzt, Schulpsychologie und das Jugendamt.
Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?
Der Ratgeber beschreibt Deutschland. § 35a SGB VIII ist ein deutsches Gesetz. In Österreich und der Schweiz laufen Förderung und Kostenübernahme über andere Stellen.
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