Schulbegleiter für dein Kind: Aufgaben, Kosten und Antrag
Ein Schulbegleiter (auch Integrationshelfer, Schulassistenz oder Inklusionsassistent genannt) unterstützt ein Kind mit Förderbedarf im Schulalltag, damit es am Unterricht teilnehmen kann. Den Antrag stellen die Eltern beim Jugendamt oder Sozialamt, je nachdem, ob eine seelische oder eine körperliche oder geistige Behinderung vorliegt. Bezahlt wird die Hilfe vom Amt, nicht von dir.
Die Klassenlehrerin sagt im Elterngespräch, dass sie deinem Kind im vollen Klassenraum nicht gerecht wird. Dann fällt zum ersten Mal das Wort Schulbegleiter. Dieser Ratgeber erklärt, was dahintersteckt, wer Anspruch hat und wie der Antrag abläuft. Er beschreibt die Rechtslage in Deutschland und ersetzt keine individuelle Beratung.
Was ein Schulbegleiter macht und was nicht
Ein Schulbegleiter betreut ein einzelnes Kind. Er ist keine zweite Lehrkraft und keine Nachhilfe. Den Lernstoff vermittelt weiter die Lehrerin. Der Schulbegleiter sorgt dafür, dass dein Kind den Unterricht überhaupt nutzen kann.
Wie das aussieht, hängt vom Kind ab. Bei einem Kind mit ADHS hilft er, den Arbeitsplatz zu ordnen und bei der Aufgabe zu bleiben. Bei einem Kind im Autismus-Spektrum begleitet er durch laute Pausen und unklare Situationen. Bei körperlichen Einschränkungen übernimmt er praktische Handgriffe, etwa auf dem Weg durchs Schulhaus oder beim Umgang mit Material. Bei starken Ängsten ist er die Person, zu der das Kind gehen kann, wenn es im Unterricht nicht mehr weiterweiß.
Die Hilfe soll mit der Zeit kleiner werden, wenn das Kind sicherer wird. Das Ziel ist, dass dein Kind in der Klasse dabei ist und so viel wie möglich allein schafft.
Wer Anspruch hat und welches Amt zuständig ist
Anspruch auf Schulbegleitung hat ein Kind, das wegen einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung ohne Hilfe nicht am Unterricht teilnehmen kann. Der Begriff ist weit: Dazu zählen körperliche, geistige und seelische Beeinträchtigungen, auch ADHS oder Autismus, wenn sie die Teilhabe an der Schule erheblich erschweren. Die Grundlage ist die Eingliederungshilfe. Das ist staatliche Unterstützung, die Menschen mit Behinderung die Teilhabe ermöglicht.
Welches Amt zuständig ist, hängt von der Art der Beeinträchtigung ab:
- Seelische Behinderung oder drohende seelische Behinderung: Das Jugendamt ist zuständig (§ 35a SGB VIII). Dazu gehören zum Beispiel ADHS, Autismus, Angststörungen oder Depression bei Kindern, wenn die Teilhabe am Leben in der Schule beeinträchtigt ist. Die Abweichung von der altersgemäßen seelischen Gesundheit muss voraussichtlich länger als sechs Monate dauern.
- Körperliche oder geistige Behinderung: Zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe, meist das Sozialamt des Landkreises oder der Stadt (SGB IX).
Die Grenze ist in der Praxis nicht immer klar. Landest du beim falschen Amt, muss es den Antrag innerhalb von zwei Wochen an das richtige weiterleiten. Der Antrag gilt als an dem Tag gestellt, an dem er beim ersten Amt einging. Leitet das Amt nicht weiter, muss es selbst entscheiden. Wenn sich die Ämter streiten, wer zuständig ist, ist das ihre Aufgabe und nicht deine.
Schulbegleitung beantragen: die fünf Schritte
1. Mit der Schule sprechen. Sprich mit der Klassenlehrerin, der Schulleitung und, falls es sie gibt, der Sonderpädagogin. Bitte um eine schriftliche Stellungnahme, was dein Kind im Unterricht braucht und woran es gerade scheitert. Sie ist für den Antrag wichtig.
2. Ärztliche Unterlagen besorgen. Beim Jugendamt verlangt das Gesetz die Stellungnahme einer Ärztin oder eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten bzw. Arztes mit besonderer Erfahrung bei seelischen Störungen von Kindern. Beim Sozialamt reicht oft ein ärztlicher Bericht zur Behinderung. Frag früh nach einem Termin, denn hier warten Familien am längsten.
3. Den Antrag schriftlich stellen. Ein formloser Brief genügt. Du brauchst kein Formular. Schreib, dass du für dein Kind Leistungen der Eingliederungshilfe in Form einer Schulbegleitung beantragst, und leg Stellungnahme und Arztbericht bei. Lass dir den Eingang schriftlich bestätigen.
Beispiel für die Antragszeile
„Hiermit beantrage ich für meine Tochter [Name], geboren am [Datum], Klasse [3b], [Schule], Leistungen der Eingliederungshilfe in Form einer Schulbegleitung. Die Stellungnahme der Schule und der ärztliche Bericht liegen bei. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und teilen Sie mir mit, wer mein Ansprechpartner ist.“
4. Das Amt prüft den Bedarf. Meist gibt es ein Gespräch, bei dem Amt, Eltern und manchmal die Schule besprechen, welche Hilfe in welchem Umfang passt (beim Jugendamt heißt es Hilfeplangespräch). Schreib dir vorher auf, in welchen Situationen dein Kind am meisten Hilfe braucht. Konkrete Beispiele aus dem Schulalltag überzeugen mehr als allgemeine Diagnosen.
5. Bescheid und Widerspruch. Du bekommst eine schriftliche Entscheidung. Ist sie eine Ablehnung oder bewilligt das Amt weniger Stunden, als dein Kind braucht, kannst du in der Regel innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids und läuft ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei Post gilt er in der Regel am dritten Tag nach dem Absenden als bekanntgegeben. Zähl im Zweifel ab dem Datum auf dem Bescheid. In einigen Bundesländern entfällt bei Bescheiden des Jugendamts das Widerspruchsverfahren, dann geht es direkt zur Klage. Maßgeblich ist, was in der Rechtsbehelfsbelehrung steht. Fehlt die Belehrung oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
Schulbegleitung beantragen: den Antrag mit dem Schreib-Helfer entwerfen
Beschreib in ein paar Sätzen, wo dein Kind im Schulalltag Hilfe braucht. Der Schreib-Helfer von Kinwords formuliert daraus den Entwurf für deinen Antrag oder Widerspruch. Du liest ihn durch, änderst, was nicht stimmt, und schickst ihn selbst ab. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Antrag mit dem Schreib-Helfer entwerfenWas im Antrag stehen sollte
- Der Alltag, nicht nur die Diagnose. „Beim Wechsel zwischen Fächern verlässt er den Platz und ist nicht mehr ansprechbar“ sagt dem Amt mehr als der Name einer Störung.
- Was schon versucht wurde. Gespräche mit der Lehrerin, Förderstunden, Pausenregeln. Das zeigt, dass die Hilfe der Schule allein nicht ausreicht.
- Wie viele Stunden du dir vorstellst und warum: ganzer Schultag, nur Unterricht oder nur bestimmte Fächer.
- Fristen und Dringlichkeit. Wenn die Hilfe zum Schuljahresbeginn nötig ist, steht das im ersten Absatz.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Viele Familien erleben, dass ein erster Antrag abgelehnt oder nur zum Teil bewilligt wird. Lies zuerst die Begründung im Bescheid. Fehlten Unterlagen, schätzt das Amt den Bedarf anders ein oder hält es ein anderes Amt für zuständig? Danach legst du fristgerecht Widerspruch ein, schriftlich und mit Begründung. Eine ergänzende Stellungnahme der Schule oder der Ärztin stärkt ihn. Eine EUTB oder ein Sozialverband hilft dir kostenlos oder günstig, den Widerspruch vollständig zu formulieren.
Kostenlose, anonyme Beratung rund um die Uhr
- Elterntelefon „Nummer gegen Kummer“: 0800-111 0 550
- Kinder- und Jugendtelefon: 116 111
Inklusionsassistenz: ist das dasselbe?
Ja. Inklusionsassistenz, Schulassistenz, Integrationshelfer und Schulbegleitung sind verschiedene Namen für dieselbe Leistung. Welches Wort dein Amt benutzt, ändert nichts am Anspruch. Im Antrag schreibst du am besten das Wort, das auch im Bescheid auftaucht, und nennst ein anderes in Klammern dazu.
Kinwords-Ratgeber für Eltern. Der Text beschreibt die Rechtslage in Deutschland, Stand Oktober 2026, und ersetzt keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten und Abläufe können sich je nach Bundesland und Kommune unterscheiden.
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Häufige Fragen
Ist ein Schulbegleiter dasselbe wie ein Integrationshelfer oder Inklusionsassistent?
Ja. Schulbegleiter, Schulbegleitung, Integrationshelfer, Schulassistenz und Inklusionsassistenz meinen im Alltag dieselbe Hilfe: eine Person, die ein einzelnes Kind im Schulalltag unterstützt. Welches Wort ein Amt oder eine Schule benutzt, ist je nach Bundesland und Region verschieden. Für den Antrag macht das keinen Unterschied. Entscheidend ist, was dein Kind braucht.
Was kostet ein Schulbegleiter die Eltern?
In aller Regel nichts. Die Schulbegleitung ist eine Leistung der Eingliederungshilfe, und das Amt trägt die Kosten. Wenn ein Amt dir etwas anderes sagt, lass dir das schriftlich begründen und hol dir Beratung, zum Beispiel bei einer EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung).
Wie lange dauert es, bis die Schulbegleitung bewilligt wird?
Das hängt vom Amt, vom Bundesland und davon ab, wie vollständig deine Unterlagen sind. Rechne mit mehreren Wochen bis einigen Monaten, vor allem wegen des ärztlichen Berichts. Stell den Antrag, sobald sich der Bedarf zeigt, und nicht erst zum Schuljahresbeginn. Ist es dringend, schreib das im Antrag ausdrücklich dazu.
Darf die Schule den Antrag ablehnen oder verhindern?
Den Antrag auf Eingliederungshilfe stellst du beim Amt, nicht bei der Schule. Die Schule gibt eine Stellungnahme ab, entscheidet aber nicht über die Leistung. Je nach Bundesland gibt es daneben Schulassistenz über die Schule; frag dort nach. Wenn die Schule dir sagt, ein Antrag sei „nicht nötig“ oder „zwecklos“, kannst du ihn trotzdem stellen.
Mein Antrag wurde abgelehnt. Was jetzt?
Du kannst schriftlich Widerspruch einlegen, in der Regel innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei Post gilt er in der Regel am dritten Tag nach dem Absenden als bekanntgegeben. Zähl im Zweifel ab dem Datum auf dem Bescheid. Die Frist steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Begründe den Widerspruch und leg neue Nachweise bei, zum Beispiel eine ergänzende ärztliche Stellungnahme. Beratung bekommst du kostenlos bei einer EUTB oder einem Sozialverband.
Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?
Dieser Ratgeber beschreibt die Rechtslage in Deutschland. In Österreich und der Schweiz gibt es vergleichbare Unterstützung in der Schule, aber mit anderen Namen, Zuständigkeiten und Wegen zum Antrag. Frag dort bei der Schulleitung oder der zuständigen Schulbehörde nach.
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