Nachteilsausgleich in der Schule: Antrag, Muster und Ablauf
Der Nachteilsausgleich gleicht Nachteile aus, die ein Kind wegen LRS, Dyskalkulie, ADHS, Autismus oder einer Behinderung bei Prüfungen hat, etwa durch mehr Zeit, Hilfsmittel oder einen eigenen Raum. Die Anforderungen bleiben gleich. Du beantragst ihn schriftlich bei der Schulleitung, in der Regel mit Attest oder Gutachten.
Die Mathearbeit war wieder nur halb fertig, obwohl dein Kind den Stoff kann. Die Lehrerin sagt, es sei zu langsam. Genau für solche Fälle gibt es den Nachteilsausgleich. Dieser Ratgeber erklärt, wie er funktioniert, was im Antrag stehen sollte und was du tun kannst, wenn die Schule ablehnt. Er beschreibt die Lage in Deutschland. Die Regeln legen die Länder fest und sie unterscheiden sich im Detail.
Was Nachteilsausgleich bedeutet
Beim Nachteilsausgleich bekommt ein Kind andere Bedingungen, damit es zeigen kann, was es weiß. Der Maßstab ändert sich nicht. Ein Kind mit Lese-Rechtschreib-Schwäche schreibt das Diktat mit mehr Zeit, ein Kind mit ADHS arbeitet in einem ruhigen Raum, ein Kind mit Sehbehinderung bekommt vergrößerte Texte. Die Aufgaben und die Bewertung bleiben dieselben.
Davon unterscheidet sich der Notenschutz. Dabei werden Leistungen anders oder gar nicht bewertet, zum Beispiel die Rechtschreibung bei einem Kind mit Legasthenie. Notenschutz verändert den Maßstab. Ob und unter welchen Bedingungen es ihn gibt, regelt jedes Land selbst. Manche Länder tragen ihn im Zeugnis ein. Das ist nur mit gesetzlicher Grundlage zulässig. Ein bloßer Nachteilsausgleich wird nicht ins Zeugnis geschrieben. Frag vor dem Antrag nach, was in deinem Land gilt.
Für wen er gilt
Anspruch kann ein Kind haben, dessen Leistung wegen einer länger anhaltenden Beeinträchtigung nicht zeigt, was es kann. Das betrifft:
- Lese-Rechtschreib-Schwäche und Legasthenie. Mehr Zeit im Diktat, Textverarbeitung statt Handschrift.
- Rechenschwäche und Dyskalkulie. Mehr Zeit, Hilfsmittel wie ein Zahlenstrahl, mündliche Erklärung des Rechenwegs.
- ADHS und Autismus. Eigener Raum, kleine Pausen, klar gegliederte Aufgaben.
- Körperliche Behinderungen, chronische Krankheiten und Sinnesbeeinträchtigungen. Zum Beispiel Schreibzeitverlängerung bei motorischen Einschränkungen.
Eine Diagnose allein löst den Anspruch nicht automatisch aus. Die Schule prüft, ob die Beeinträchtigung die Leistung im Unterricht und in Prüfungen tatsächlich beeinflusst.
Beispiele für typische Maßnahmen
- Mehr Zeit bei Klassenarbeiten, zum Beispiel ein Zuschlag von 25 Prozent. Die Höhe legt das Land oder die Schule fest.
- Hilfsmittel wie Laptop, Wörterbuch, Taschenrechner oder Kopfhörer mit Ruhegeräuschen.
- Ein eigener, ruhiger Raum für Arbeiten.
- Aufgaben in größerer Schrift oder vorgelesen.
- Mündliche statt schriftlicher Überprüfung, wo das möglich ist.
- Kurze Pausen innerhalb einer Arbeit.
So beantragst du den Nachteilsausgleich
1. Mit der Lehrkraft sprechen. Beschreib, wo dein Kind in Arbeiten scheitert, obwohl es den Stoff kennt. Frag, was die Lehrerin im Unterricht beobachtet.
2. Nachweis besorgen. Je nach Land und Beeinträchtigung reicht ein ärztliches Attest, oder die Schule verlangt ein Gutachten, etwa vom Schulpsychologischen Dienst, von einer Kinder- und Jugendpsychiaterin oder einem Sozialpädiatrischen Zentrum. Frag in der Schule, welcher Nachweis bei dir gilt, bevor du Termine buchst.
3. Den Antrag schriftlich stellen. Richte ihn an die Schulleitung. Ein formloser Brief genügt. Nenne die Beeinträchtigung, die Situationen, in denen sie sich auswirkt, und die Maßnahmen, die du dir vorstellst. Leg den Nachweis bei und lass dir den Eingang bestätigen.
Musterantrag zum Anpassen
Absender: [Dein Name, Adresse]. Ort, Datum.
An die Schulleitung der [Name der Schule]. Betreff: Antrag auf Nachteilsausgleich für [Name des Kindes], Klasse [3b].
Sehr geehrte Frau [Name], hiermit beantrage ich für meine Tochter [Name], geboren am [Datum], Klasse [3b], einen Nachteilsausgleich bei Leistungsnachweisen. Bei ihr besteht [eine Lese-Rechtschreib-Schwäche]. Das zeigt sich vor allem [in Diktaten und Aufsatzarbeiten, bei denen sie die Aufgabe nicht in der vorgegebenen Zeit schafft, obwohl sie den Stoff beherrscht].
Ich bitte um folgende Maßnahmen: [ein Zeitzuschlag von 25 Prozent bei schriftlichen Arbeiten, die Nutzung eines Laptops bei Aufsätzen]. Das Attest der Kinderärztin vom [Datum] liegt bei.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags und teilen Sie mir mit, bis wann ich mit einer Entscheidung rechnen kann. Für ein Gespräch stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, [Name]
Den Antrag an die Schule mit dem Schreib-Helfer entwerfen
Beschreib in ein paar Sätzen, wo dein Kind in Arbeiten Nachteile hat. Der Schreib-Helfer von Kinwords macht daraus den Entwurf für deinen Antrag. Du liest ihn durch, änderst, was nicht stimmt, und schickst ihn selbst ab. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Antrag an die Schule schreiben4. Die Entscheidung abwarten. Meist entscheidet die Schulleitung, bei manchen Prüfungen auch die Schulaufsicht oder der Prüfungsausschuss. Du bekommst die Entscheidung schriftlich, oft mit einer Befristung. Danach musst du den Ausgleich eventuell erneuern, zum Beispiel nach einem Schulwechsel oder vor der Abschlussprüfung. Für Abschlussprüfungen frag früh nach der Antragsfrist, weil die Schule den Antrag zusätzlich an die Prüfungsstelle weiterleiten muss.
Was sich von Land zu Land unterscheidet
Die Kultusministerkonferenz hat Grundsätze für den Umgang mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben beschlossen. Die Umsetzung liegt bei den Ländern. Es gibt dazu Erlasse, Verordnungen und Schulordnungen, und die findest du am schnellsten, wenn du „Nachteilsausgleich“ und den Namen deines Bundeslandes in die Suche gibst. Unterschiede gibt es vor allem hier:
- Welcher Nachweis genügt: ein Attest, ein schulpsychologisches Gutachten oder eine fachärztliche Diagnose.
- Wer entscheidet: Schulleitung, Klassenkonferenz oder die Schulaufsicht.
- Ob es neben dem Nachteilsausgleich auch Notenschutz gibt und ob dieser im Zeugnis steht.
- Ob der Ausgleich für ein Schuljahr gilt oder darüber hinaus.
- Wie es bei Abschlussprüfungen und im Abitur gehandhabt wird.
Wenn die Schule dir sagt, so etwas gebe es bei ihr nicht, bitte um die schriftliche Begründung und den Verweis auf die Regel, auf die sie sich beruft.
Wenn die Schule ablehnt
Lies zuerst die Begründung. Fehlte ein Nachweis, ist die Beeinträchtigung aus Sicht der Schule nicht belegt, oder hält sie die Maßnahme für unzulässig? Je nach Grund hilft ein ergänzendes Attest, eine konkretere Beschreibung des Alltags oder ein Gespräch mit der Schulleitung. Bleibt es bei der Ablehnung, kannst du sie überprüfen lassen, in der Regel durch einen Widerspruch bei der Schule oder die Beschwerde bei der Schulaufsicht. Wie das in deinem Land heißt und wie lange du Zeit hast, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Fehlt sie, lohnt sich ein Anruf bei der Schulaufsicht.
Widerspruch gegen das Zeugnis
Viele Eltern suchen nach einem Widerspruch gegen das Zeugnis, wenn Noten ohne Ausgleich zustande kamen oder die Versetzung gefährdet ist. Das geht in der Regel schriftlich bei der Schule und mit Begründung. Die Frist beträgt oft einen Monat ab Bekanntgabe, sie steht in der Rechtsbehelfsbelehrung. Fehlt diese oder ist sie falsch, kann sich die Frist auf ein Jahr verlängern. In manchen Ländern gibt es kein Widerspruchsverfahren, dann gilt die Monatsfrist für die Klage. In einigen Ländern lässt sich eine einzelne Note nur anfechten, wenn sie über Versetzung oder Abschluss entscheidet.
Formulier den Widerspruch sachlich. Nenne die Note, das Fach, das Datum der Bekanntgabe, was du für fehlerhaft hältst und was du erreichen möchtest, zum Beispiel eine Neubewertung oder die Anwendung des genehmigten Nachteilsausgleichs. Leg Nachweise bei. Wie du mit einer Note umgehst, die dir ungerecht vorkommt, steht im Ratgeber zur ungerechten Zeugnisnote.
Musterformulierung für den Widerspruch
Hiermit lege ich Widerspruch gegen die Note [4] im Fach [Deutsch] im Zeugnis vom [Datum] für meine Tochter [Name], Klasse [6a], ein. Der Nachteilsausgleich vom [Datum] wurde bei den Arbeiten [im Dezember und im Februar] nicht angewendet. Ich bitte um Überprüfung und Neubewertung unter Berücksichtigung des Ausgleichs. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang schriftlich.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Bei einer Ablehnung hilft die Beratungsstelle deines Landes, ein Sozialverband oder eine EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) kostenlos.
Kinwords-Ratgeber für Eltern. Der Text beschreibt die Rechtslage in Deutschland, Stand Oktober 2026, und ersetzt keine Rechtsberatung. Regeln und Fristen unterscheiden sich je nach Bundesland und Schule.
Quellen
Weiterlesen
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz?
Beim Nachteilsausgleich bekommt dein Kind andere Bedingungen, zum Beispiel mehr Zeit, und wird nach demselben Maßstab bewertet. Beim Notenschutz ändert sich die Bewertung selbst, etwa wenn Rechtschreibung nicht in die Note einfließt. Notenschutz ist nur unter engeren Voraussetzungen möglich und wird in manchen Ländern im Zeugnis vermerkt.
Brauche ich für den Nachteilsausgleich ein Gutachten?
Das hängt von Land, Schule und Art der Beeinträchtigung ab. Manchmal genügt ein ärztliches Attest, manchmal verlangt die Schule ein Gutachten. Frag vor dem Termin bei der Schulleitung nach, welcher Nachweis akzeptiert wird.
Wann sollte ich den Antrag stellen?
Sobald sich der Bedarf zeigt. Vor Abschlussprüfungen und beim Wechsel auf eine weiterführende Schule solltest du früh nachfragen, weil die Schule den Antrag oft an weitere Stellen weitergeben muss.
Gilt der Nachteilsausgleich auch beim Abitur?
Ja, ein Ausgleich ist bei Abschlussprüfungen grundsätzlich möglich. Das Verfahren und die Fristen regelt das Land und die Prüfungsstelle. Sprich dafür früh mit der Oberstufenberatung.
Ist der Nachteilsausgleich ein Geschenk an mein Kind?
Er verschafft deinem Kind keinen Vorteil. Er gleicht einen Nachteil aus, der mit seinem Wissen nichts zu tun hat. Die Anforderungen bleiben dieselben.
Gilt das auch in Österreich und der Schweiz?
Dieser Ratgeber beschreibt Deutschland. In Österreich und in der Schweiz gelten andere Regeln und andere Ansprechpartner. Frag dort bei der Schulleitung nach.
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