Von der Kinwords Redaktion

Schulausfall bei Schnee und Unwetter: Wer entscheidet, was Eltern dürfen

Wer bei Schnee, Glatteis oder Sturm über Schulausfall entscheidet, ob du dein Kind auch ohne Ausfall zuhause lassen darfst, was mit der Arbeit ist und wie ihr die Betreuung regelt: die Regeln für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Kinwords Redaktion 8 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Über Schulausfall bei Schnee, Glatteis oder Sturm entscheidet in Deutschland das Schulamt oder der Landkreis, in Österreich die Bildungsdirektion, in der Schweiz die Gemeinde oder Schulleitung. Die Meldung kommt am Vorabend oder bis etwa 6 Uhr über Schul-App, Website und Lokalradio. Fällt die Schule nicht aus, darfst du dein Kind bei gefährlichem Wetter trotzdem daheim lassen, musst die Schule aber informieren. Wer kommt, wird betreut. Für deine Arbeit gibt es keinen klaren Freistellungsanspruch, meist läuft es auf Homeoffice oder Urlaub hinaus. Und: Ein Betreuungsplan für solche Tage gehört vor den ersten Schnee, nicht in die Nacht davor.

Es hat die ganze Nacht geschneit, die Straße ist nicht geräumt, im Radio läuft eine Unwetterwarnung, und um Viertel vor sieben steht dein Kind mit der Schultasche im Flur und fragt, ob es jetzt gehen muss. Das ist der Moment, in dem Eltern drei Dinge gleichzeitig wissen wollen: Ist die Schule offen, muss mein Kind hin, und was mache ich mit meiner Arbeit? Dieser Artikel beantwortet diese Fragen für Deutschland, Österreich und die Schweiz, zeigt, wo du die Meldung findest, und hilft dir, einen Plan zu machen, bevor es das nächste Mal schneit.

Wer entscheidet, ob die Schule ausfällt?

Nicht die Lehrkraft und nicht das Wetter, sondern die Behörde, die für die Schule zuständig ist. In Deutschland ist das meist das staatliche Schulamt oder der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt als Schulträger. Sie sprechen den Ausfall für alle Schulen ihres Gebiets aus, in einigen Bundesländern kann auch die Schulleitung für die eigene Schule entscheiden. Die Meldung erscheint auf der Website des Landkreises, im Lokalradio und in der Schul-App, oft schon am Vorabend, spätestens zwischen 5 und 6 Uhr früh.

In Österreich entscheidet die Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslands, in dringenden Fällen die Schulleitung selbst. Flächendeckende Ausfälle sind selten, häufiger werden einzelne Täler oder Bezirke freigestellt, etwa bei Lawinengefahr oder gesperrten Straßen. In der Schweiz liegt die Entscheidung bei der Gemeinde oder der Schulleitung, meist auf Grundlage einer Warnung von MeteoSchweiz. Dort gilt zusätzlich: Bei Sturmwarnung der Stufe 4 oder 5 bleiben Kinder oft schon vorsorglich zuhause.

  • Schul-App zuerst: Schulmanager, IServ, Sdui, Untis Messenger in Deutschland, SchoolFox und WebUntis in Österreich, Klapp und Pupil in der Schweiz. Benachrichtigungen aktivieren, Ton an.
  • Website des Landkreises oder der Bildungsdirektion: Dort steht die offizielle Liste. Speichere die Seite im Handy, bevor du sie brauchst.
  • Lokalradio ab 5 Uhr: Noch immer die schnellste Quelle in ländlichen Gebieten, wo die App manchmal hinterherhinkt.
  • Wetterwarnungen als Vorwarnung: Deutscher Wetterdienst mit der WarnWetter-App, GeoSphere Austria mit der Warnkarte, MeteoSchweiz mit der Meteo-App. Eine Warnung der höchsten Stufe am Vorabend heißt: Plan für morgen aktivieren.

Darf ich mein Kind zuhause lassen, wenn die Schule offen ist?

Ja, wenn der Schulweg nach deiner Einschätzung gefährlich ist. Das ist keine Grauzone, sondern ausdrücklich geregelt. In Deutschland halten die Schulgesetze und Erlasse der Länder fest, dass Eltern bei extremen Wetterverhältnissen selbst entscheiden, ob ihr Kind den Schulweg antreten kann; das Fehlen gilt dann als entschuldigt. In Österreich fällt das unter die gerechtfertigte Verhinderung nach dem Schulunterrichtsgesetz, in der Schweiz unter entschuldigte Absenzen, die in den kantonalen Regelungen ähnlich formuliert sind.

Zwei Dinge musst du dafür tun: die Schule am Morgen informieren, am besten über die App oder per Mail, und ein paar Tage später eine kurze schriftliche Entschuldigung nachreichen. Deine Einschätzung muss nachvollziehbar sein, also eine Unwetterwarnung, nicht geräumte Straßen, gesperrter Bus oder Glatteis, nicht ein leichter Schneefall ohne Warnung. Im Zweifel hilft ein Screenshot der Wetterwarnung. Wie du den Schulweg bei Glätte einschätzt und wann es trotzdem geht, liest du im Artikel Glatteis auf dem Schulweg: So kommt dein Kind sicher an.

Umgekehrt gilt: Fällt die Schule aus und du musst arbeiten, kannst du dein Kind in den meisten Fällen trotzdem bringen. Schulen bieten an Ausfalltagen fast immer eine Betreuung für die Kinder an, die kommen, weil die Aufsichtspflicht für das Gebäude bleibt. Das steht meist in der Ausfallmeldung, sonst kurz anrufen. Für Kinder in der Nachmittagsbetreuung oder im Hort gilt dasselbe: nachfragen, ob geöffnet ist.

Was ist mit meiner Arbeit?

Darauf gibt es in keinem der drei Länder eine Antwort, die Eltern gern hören: Einen klaren Anspruch auf bezahlte Freistellung bei Schulausfall gibt es nicht. Kinderkrankentage und Pflegefreistellung gelten nur, wenn das Kind krank ist. Was bleibt, sind Regeln für kurze, unvorhersehbare Verhinderungen und die Kulanz des Arbeitgebers.

  • Deutschland: Paragraf 616 BGB erlaubt bezahltes Fernbleiben für eine verhältnismäßig kurze Zeit, wenn du ohne eigenes Verschulden verhindert bist und niemand sonst das Kind betreuen kann. Haken: Viele Arbeits- und Tarifverträge schließen den Paragrafen aus. Dann bleiben Homeoffice, Überstunden, Gleitzeit oder Urlaub.
  • Österreich: Nach Angestelltengesetz und ABGB kann eine Dienstverhinderung aus wichtigem persönlichem Grund vorliegen, wenn ein Kind unter etwa 12 nachweislich nicht anders betreut werden kann. Das ist eine Einzelfallfrage; ruf die Arbeiterkammer an, wenn dein Arbeitgeber das ablehnt.
  • Schweiz: Das Arbeitsgesetz sieht Freistellung für die Betreuung kranker Kinder vor, nicht für Schulausfall. In der Praxis regeln es Arbeitgeber mit Homeoffice oder Kompensation. Frag früh und sachlich nach, viele Betriebe haben dafür eine Regel.

Der wichtigste Rat ist deshalb kein juristischer: Sprich mit deinem Arbeitgeber vor dem Winter darüber, was an einem Ausfalltag gilt. Eine kurze Mail an die Teamleitung, dass du an Schneetagen von zuhause arbeitest oder später kommst, erspart im Ernstfall die Diskussion um 6 Uhr früh. Bei Kinderkrankentagen ist die Lage übrigens klar geregelt, nachlesen kannst du das im Artikel Kinderkrankengeld beantragen: Anspruch, Ablauf und Tipps.

Wie regelt ihr die Betreuung, bevor es schneit?

Mit einem Plan, der auf einem Zettel am Kühlschrank steht, nicht im Kopf. Ein Schneetag ist kein Notfall, wenn vorher drei Fragen geklärt sind: Wer bleibt daheim? Wer springt ein, wenn beide arbeiten müssen? Und ab wann darf das Kind ein paar Stunden allein bleiben?

  • Betreuungskette: Großeltern, Nachbarn, eine befreundete Familie aus der Klasse. Zwei Nummern, die vorher Bescheid wissen und am Abend vor einem angekündigten Unwetter kurz angeschrieben werden. Mehr dazu im Artikel Großeltern als feste Betreuung: So gelingt das Miteinander.
  • Abwechseln mit anderen Eltern: Wer an einem Schneetag daheim bleibt, nimmt zwei Kinder aus der Klasse dazu. Beim nächsten Mal ist eine andere Familie dran. Das ist für die Kinder ein Fest und für die Eltern ein halber Tag gewonnen.
  • Allein zuhause: Ab etwa 10 bis 12 Jahren können viele Kinder einen Vormittag allein bleiben, mit Handy, erreichbaren Eltern und klaren Regeln: Tür zu, Herd aus, kein Besuch, nicht aufs Eis. Wie ihr das schrittweise übt, steht im Artikel Kind allein zuhause: Ab wann und wie Eltern schrittweise vorbereiten.
  • Abholberechtigte hinterlegen: In der Schule eintragen, wer außer dir abholen darf, damit an einem Unwettertag nicht erst ein Anruf nötig ist.
  • Vorrat für den Tag: Ein Spiel, das es nur an Schneetagen gibt, Zutaten für Kakao und Waffeln, Schlitten im Keller griffbereit. Ein Ausfalltag ist ein Geschenk, wenn man ihn so behandelt.

Was tun, wenn das Unwetter während des Unterrichts kommt?

Dann bleibt dein Kind in der Schule, bis du es abholst oder die Abholung freigibst. Die Schule darf Kinder bei gefährlichem Wetter nicht einfach vorzeitig entlassen, schon gar nicht in der Grundschule, weil sie die Aufsichtspflicht hat, bis das Kind einem Erwachsenen übergeben ist. Weiterführende Schulen fragen bei älteren Schülern manchmal per App nach, ob das Kind allein heimgehen darf. Antworte, auch wenn die Antwort Nein ist, sonst wartet dein Kind länger als nötig.

Wenn du selbst nicht wegkannst, greift die Betreuungskette: Wer in der Nähe der Schule wohnt, holt ab, und die Schule weiß, dass diese Person darf. An Tagen mit Unwetterwarnung ist das Handy nicht lautlos, und ein Blick in die Schul-App in der Mittagspause erspart Überraschungen um 15 Uhr. Für Teenager, die mit Bus oder Bahn fahren, hilft die Regel: Bei Sturm oder Glatteis wartest du in der Schule, bis wir telefoniert haben, du gehst nicht los, weil der Bus gerade kommt.

Und wenn die Schule häufiger ausfällt, auch ohne Wetter, weil Lehrkräfte fehlen? Das ist ein anderes Thema mit anderen Hebeln, zu finden im Artikel Ständiger Unterrichtsausfall: Was Eltern tun können.

Checkliste für den Abend vor einem angekündigten Unwetter: Schul-App und Website des Landkreises beziehungsweise der Bildungsdirektion aufrufen und Benachrichtigungen prüfen. Betreuungskette anschreiben: „Morgen könnte die Schule ausfallen, kannst du im Notfall?“ Arbeitgeber informieren, dass du eventuell von zuhause arbeitest oder später kommst. Mit dem Kind besprechen, was morgen früh passiert, wenn die Schule geschlossen ist oder der Bus nicht fährt. Handy laden, Wecker eine Viertelstunde früher stellen, um 5:45 Uhr nachschauen. So ist ein Schneetag ein Plan und keine Panik.

Häufige Fragen

Wer entscheidet, ob die Schule wegen Schnee ausfällt?

In Deutschland meist das Schulamt oder der Landkreis als Schulträger für alle Schulen im Gebiet, manchmal die Schulleitung für die einzelne Schule. In Österreich die Bildungsdirektion des Bundeslandes, in Ausnahmefällen die Schulleitung. In der Schweiz die Gemeinde oder die Schulleitung, oft auf Grundlage einer Warnung von MeteoSchweiz. Die Meldung kommt in der Regel am Vorabend oder bis etwa 6 Uhr früh über die Schul-App, die Website des Landkreises oder der Bildungsdirektion und das Lokalradio.

Darf ich mein Kind bei Unwetter zuhause lassen, auch wenn die Schule nicht ausfällt?

Ja. In Deutschland regeln die Bundesländer ausdrücklich, dass Eltern bei extremen Wetterverhältnissen selbst entscheiden, ob der Schulweg zumutbar ist, und das Kind dann entschuldigt fehlt. In Österreich gilt das als gerechtfertigte Verhinderung nach dem Schulunterrichtsgesetz, in der Schweiz als entschuldigte Absenz. Wichtig: Die Schule am Morgen informieren, am besten über die App oder per Mail, und ein paar Tage später eine kurze schriftliche Entschuldigung nachreichen.

Muss ich zur Arbeit, wenn die Schule ausfällt und niemand das Kind betreuen kann?

Einen klaren Anspruch auf bezahlte Freistellung gibt es in keinem der drei Länder. In Deutschland kann bei einem kurzen, unvorhersehbaren Ausfall Paragraf 616 BGB greifen, der aber oft im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist. In Österreich kann eine Dienstverhinderung aus wichtigem persönlichem Grund gelten, wenn keine andere Betreuung möglich ist. In der Schweiz ist es Verhandlungssache. Praktisch läuft es fast immer auf Homeoffice, Überstundenabbau oder einen Urlaubstag hinaus. Kinderkrankentage gelten nicht, das Kind ist ja nicht krank.

Was passiert, wenn das Unwetter kommt, während mein Kind schon in der Schule ist?

Die Schule hat Aufsichtspflicht und darf Kinder nicht einfach nach Hause schicken, schon gar nicht Grundschulkinder. Sie behält die Kinder, bis die Eltern sie abholen oder die Abholung ausdrücklich erlauben, zum Beispiel per App. Deshalb lohnt es sich, in der Schule zu hinterlegen, wer außer dir abholen darf, und das Handy an Unwettertagen laut zu stellen.

Bekommt mein Kind Fehlstunden, wenn ich es wegen Schnee daheim lasse?

Es wird als entschuldigt geführt, nicht als unentschuldigt, solange du die Schule informierst. Auf das Zeugnis hat das keine Auswirkung. Anders ist es, wenn du dein Kind ohne nachvollziehbaren Grund daheim lässt, etwa bei leichtem Schneefall ohne Warnung. Dann kann die Schule das als unentschuldigt werten. Im Zweifel: lieber eine Unwetterwarnung des Wetterdienstes als Beleg aufheben.

Gibt es bei Schulausfall Unterricht aus der Ferne?

Immer öfter. Viele Schulen, vor allem weiterführende, stellen an Ausfalltagen Aufgaben über die Schulplattform bereit oder halten einzelne Stunden per Video ab. Pflicht ist das nicht, und bei Stromausfall oder Sturm fällt es ohnehin weg. Schau in die Schul-App, ob Aufgaben gestellt wurden, und lass den Tag sonst einen Schneetag sein. Ein einzelner Ausfalltag ist für das Lernen bedeutungslos.

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