Kinderkrankengeld beantragen: wer Anspruch hat und wie es läuft
Das Kind ist krank, ihr könnt nicht zur Arbeit, und der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn für diese Tage. Genau dafür gibt es das Kinderkrankengeld. Hier steht, was ihr wissen müsst.
Wer Kinderkrankengeld bekommt
Anspruch haben gesetzlich krankenversicherte Eltern, die ihr Kind zu Hause pflegen müssen, weil es krank ist und keine andere Betreuung möglich ist. Das Kind muss ebenfalls gesetzlich krankenversichert sein und darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze.
Voraussetzung ist außerdem, dass ihr wegen der Kinderbetreuung tatsächlich der Arbeit fernbleibt und somit Verdienstausfall habt. Wer Homeoffice macht und nebenbei das Kind pflegt, hat keinen Anspruch, selbst wenn das Kind krank ist.
Wie viele Tage ihr bekommt
Normalfall: 15 Tage pro Elternteil und Kind
Jeder Elternteil hat pro Jahr und Kind Anspruch auf 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld. Bei zwei Kindern sind es entsprechend mehr Tage, gedeckelt auf insgesamt 35 Tage pro Elternteil.
Alleinerziehende: doppelter Anspruch
Alleinerziehende haben pro Kind Anspruch auf 30 Arbeitstage, gedeckelt auf 70 Tage insgesamt. Die Krankenkasse fragt nach einem Nachweis über die Alleinerziehung.
Tage übertragen
Wenn ein Elternteil seine Tage nicht braucht, kann er sie auf den anderen Elternteil übertragen. Das geht mit einem formlosen Antrag bei der Krankenkasse.
So beantragen ihr das Kinderkrankengeld
Ihr braucht zwei Dinge: eine Bescheinigung des Kinderarztes, dass das Kind krank und Betreuung notwendig ist (die sogenannte Kinderkrankmeldung oder ärztliche Bescheinigung nach §45 SGB V), und ein ausgefülltes Antragsformular eurer Krankenkasse.
Die meisten Krankenkassen bieten das Formular online an. Ihr füllt es aus, ladet die ärztliche Bescheinigung hoch und sendet alles digital oder per Post ein. Gleichzeitig informiert ihr euren Arbeitgeber, dass ihr aufgrund der Kinderkrankheit der Arbeit fernbleibt.
Das Kinderkrankengeld zahlt die Krankenkasse direkt an euch aus. Es ersetzt den Verdienstausfall, aber nicht vollständig: Ihr bekommt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, maximal 120 Euro pro Tag.
Was viele Eltern nicht wissen
Kinderkrankengeld und Entgeltfortzahlung sind zwei verschiedene Dinge. Wenn euer Kind krank ist und ihr daher nicht arbeiten könnt, zahlt der Arbeitgeber keinen Lohn. Die Krankenkasse springt dann mit dem Kinderkrankengeld ein. Es gibt keinen doppelten Anspruch.
Außerdem: Das Kind muss nicht beim Arzt gewesen sein, damit ihr Kinderkrankengeld beantragen könnt. Es reicht die ärztliche Bescheinigung, die der Arzt ausstellt. Ihr müsst also nicht warten, bis das Kind wieder gesund ist, sondern könnt den Antrag noch während der Krankheit einreichen.
Kurz zusammengefasst
- 1.Gesetzlich versicherte Eltern haben bis zu 15 Tage pro Kind und Elternteil Anspruch auf Kinderkrankengeld.
- 2.Ihr braucht eine ärztliche Bescheinigung und ein Antragsformular eurer Krankenkasse.
- 3.Die Kasse zahlt 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, maximal 120 Euro pro Tag.
- 4.Tage lassen sich zwischen Elternteilen übertragen, wenn nur einer die Betreuung übernimmt.
Häufige Fragen
Wie viele Tage Kinderkrankengeld stehen mir pro Jahr zu?
Gesetzlich Versicherte haben pro Elternteil und Kind Anspruch auf 15 Arbeitstage pro Jahr, bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage. Für mehrere Kinder verdoppeln sich die Tage, der Gesamtanspruch ist jedoch auf 35 Tage (Alleinerziehende: 70 Tage) gedeckelt. In besonderen Situationen, etwa bei einem schwerkranken Kind, gibt es erweiterte Regelungen.
Was zahlt die Krankenkasse beim Kinderkrankengeld?
Die Krankenkasse zahlt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, maximal aber 120 Euro pro Tag (Stand 2026). Der genaue Betrag hängt von eurem Einkommen und der jeweiligen Kasse ab. Einige Kassen zahlen geringfügig mehr. Fragt direkt bei eurer Kasse nach, wie hoch euer individueller Anspruch ist.
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Ja. Sobald ihr wisst, dass ihr zu Hause bleiben müsst, informiert ihr euren Arbeitgeber. Gleichzeitig oder danach beantragen ihr das Kinderkrankengeld bei eurer Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt keinen Lohn für diese Tage; das Kinderkrankengeld ersetzt diesen Ausfall.
Gilt das auch für Selbstständige?
Nein. Selbstständige sind in der Regel nicht gesetzlich krankenversichert und haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Privatversicherte können prüfen, ob ihr Tarif eine entsprechende Leistung enthält.