Kind allein einkaufen lassen: Ab wann geht das?
Kurz gesagt: Eine gesetzliche Altersgrenze, ab der ein Kind allein einkaufen darf, gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz nicht. Viele Kinder schaffen den kurzen Weg zum Bäcker mit etwa 6 bis 7 Jahren und einen kleinen Einkauf im Supermarkt mit etwa 8 bis 9 Jahren. Wichtiger als das Alter ist, ob dein Kind den Weg sicher kennt, mit Geld umgehen kann und sich traut, im Laden nachzufragen. Übe in drei Stufen: erst gemeinsam, dann wartest du draußen, dann geht es allein. Alkohol und Tabak dürfen Kinder in allen drei Ländern nicht kaufen, auch nicht mit Zettel der Eltern.
„Darf ich die Brötchen holen? Allein?“ Irgendwann kommt diese Frage, oft früher, als du damit gerechnet hast. Dein Kind will zeigen, dass es groß ist. Und du stehst da und rechnest im Kopf: die Kreuzung, die Kasse, das Wechselgeld, die Leute im Laden.
Dieser Ratgeber hilft dir zu entscheiden, wann du dein Kind allein einkaufen lassen kannst. Du erfährst, woran du erkennst, dass dein Kind so weit ist, wie du den ersten Einkauf Schritt für Schritt übst, was rechtlich in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt und was dein Kind im Laden nicht kaufen darf. Am Ende weißt du auch, was dein Kind tun kann, wenn etwas schiefgeht.
Ab wann darf ein Kind allein einkaufen?
Es gibt kein Gesetz, das ein Mindestalter fürs Einkaufen festlegt. Du entscheidest, ab wann dein Kind allein losgeht. Dabei hast du eine Aufsichtspflicht, die sich nach Alter und Reife deines Kindes richtet. Das heißt nicht, dass du immer danebenstehen musst. Es heißt, dass du dein Kind gut vorbereitest und die Aufgabe zu dem passt, was es schon kann.
Als grobe Orientierung aus dem Alltag vieler Familien:
- 6 bis 7 Jahre: ein, zwei Dinge beim Bäcker oder Kiosk direkt um die Ecke, auf einem Weg ohne große Straße. Ideal mit abgezähltem Geld.
- 8 bis 9 Jahre: ein kleiner Einkauf im Supermarkt mit Einkaufszettel, drei bis fünf Dinge, bezahlt mit einem Schein.
- 10 bis 12 Jahre: der Wocheneinkauf in Teilen, mehrere Läden, eigene Entscheidungen bei Ersatzprodukten.
Diese Werte sind Erfahrungswerte, keine Norm. Eine Sechsjährige, die den Weg zum Bäcker hundertmal mit dir gegangen ist, ist vielleicht weiter als ein Neunjähriger, der in einer Großstadt zwei Ampeln überqueren muss. Schau deshalb weniger auf die Zahl und mehr auf dein Kind und euren Weg.
Woran du erkennst, dass dein Kind so weit ist
Diese Fragen helfen dir, ehrlich einzuschätzen, ob der erste Alleingang klappen kann:
- Kennt es den Weg wirklich? Kann es dich vom Laden nach Hause führen, ohne dass du hilfst? Weiß es, wo es sicher über die Straße geht?
- Kann es mit Geld umgehen? Erkennt es Münzen und Scheine, und hat es eine Ahnung, ob 5 Euro für Brot und Milch reichen?
- Traut es sich zu sprechen? Kann es an der Theke sagen, was es möchte, und nachfragen, wenn es etwas nicht findet?
- Bleibt es bei der Sache? Geht es zum Laden und zurück, ohne beim Spielplatz hängen zu bleiben?
- Will es selbst? Ein Kind, das sich darauf freut, lernt schneller als eines, das du hinschickst, obwohl es Angst hat.
Wenn du bei den meisten Punkten nickst, ist dein Kind bereit zum Üben. Wenn nicht, ist das kein Problem. Dann übt ihr genau den Punkt, der noch fehlt. Mehr dazu, wie Kinder Schritt für Schritt eigenständiger werden, findest du im Ratgeber Selbstständigkeit beim Kind fördern.
Der Übungsplan: In drei Stufen zum ersten Alleineinkauf
Der größte Fehler ist, ein Kind von heute auf morgen allein loszuschicken. Besser klappt es mit kleinen Stufen, auf denen dein Kind jedes Mal ein bisschen mehr selbst übernimmt.
Stufe 1: Gemeinsam gehen, Kind übernimmt
Ihr geht zusammen, aber dein Kind führt. Es sagt dir, wo ihr abbiegt und wo ihr über die Straße geht. Im Laden sucht es die Sachen, legt sie aufs Band, bezahlt und nimmt das Wechselgeld. Du stehst daneben und hältst dich zurück, auch wenn es länger dauert. Mach das drei- bis fünfmal, bis es ohne deine Hilfe klappt.
Stufe 2: Du wartest draußen
Ihr geht zusammen hin, aber du bleibst vor der Tür. Dein Kind kauft allein ein und kommt mit Tüte und Wechselgeld wieder heraus. Danach sprecht ihr kurz darüber: Was war leicht, was war komisch? So merkst du schnell, ob es an der Kasse klarkommt.
Stufe 3: Allein, mit Sicherheitsnetz
Jetzt geht dein Kind den ganzen Weg allein. Wähle für den ersten Versuch eine ruhige Tageszeit, etwa einen Samstagvormittag statt den Feierabend. Gib nur ein oder zwei Dinge mit. Vereinbart, wann es spätestens zurück sein soll. Manche Eltern laufen beim ersten Mal unauffällig hinterher. Das ist okay, solange du dich nicht einmischst.
Ein Teil der Übung ist der Weg selbst. Wenn dein Kind noch unsicher im Straßenverkehr ist, hilft dir der Ratgeber Schulweg alleine üben. Vieles davon lässt sich eins zu eins auf den Weg zum Laden übertragen.
Einkaufszettel, Geld und Wechselgeld
Ein guter Einkaufszettel nimmt deinem Kind viel Stress ab. Schreib ihn so, wie dein Kind denkt:
- Konkret statt allgemein: „4 Semmeln“ statt „Brot“, „1 Liter Milch, blaue Packung“ statt „Milch“.
- Mit Ersatz: Schreib dazu, was es nehmen soll, wenn etwas fehlt, zum Beispiel „sonst Vollkornbrötchen“.
- Für Leseanfänger mit Bildern: Ein kleines gemaltes Brot oder ein Foto der Verpackung hilft mehr als jedes Wort.
Beim Geld gilt: Fang mit abgezähltem Geld oder einem einzigen Schein an. Ein kleines Portemonnaie mit Reißverschluss, das in die Jackentasche passt, ist besser als lose Münzen in der Hosentasche. Bitte dein Kind, nach dem Bezahlen kurz auf das Wechselgeld zu schauen und den Kassenzettel mitzubringen. Zu Hause rechnet ihr gemeinsam nach. Das ist keine Kontrolle, sondern Matheübung im echten Leben.
Wie du deinem Kind den Wert von Geld nach und nach beibringst, liest du im Ratgeber Kind lernt den Umgang mit Geld.
Was rechtlich gilt: Taschengeldparagraf in DE, AT und CH
Wenn dein Kind mit Zettel und deinem Geld zum Bäcker geht, kauft es rechtlich gesehen meist in deinem Auftrag ein, wie ein Bote. Spannender wird es, wenn es sich selbst etwas kauft. Hier die Regeln vereinfacht zusammengefasst:
- Deutschland: Kinder unter 7 Jahren können noch keine eigenen Verträge schließen. Ab 7 Jahren gilt der sogenannte Taschengeldparagraf, § 110 BGB. Danach ist ein Kauf gültig, wenn das Kind ihn mit Geld bezahlt, das es zur freien Verfügung oder für genau diesen Zweck bekommen hat. Eine Tüte Gummibärchen vom Taschengeld ist also in Ordnung.
- Österreich: Nach § 170 ABGB wird ein Kauf wirksam, wenn er für Kinder dieses Alters üblich ist, eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betrifft und das Kind bezahlt hat. Das kann dort auch schon für jüngere Kinder gelten.
- Schweiz: Nach Art. 19 ZGB dürfen urteilsfähige Kinder geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens ohne Zustimmung der Eltern erledigen. Was als geringfügig gilt, hängt vom Einzelfall ab.
In allen drei Ländern gilt grob: Brötchen, ein Heft oder ein Eis sind kein Problem. Teure Dinge wie ein Handy, eine Spielkonsole oder ein Abo fallen in der Regel nicht darunter. Kauft dein Kind so etwas ohne dein Einverständnis, kann der Kauf meist rückgängig gemacht werden. Wie viel Taschengeld in welchem Alter sinnvoll ist, erklärt der Ratgeber Taschengeld: Ab wann und wie viel?
Was Kinder im Laden nicht kaufen dürfen
Manche Dinge darf das Personal an Kinder gar nicht verkaufen, auch wenn dein Kind einen Zettel von dir dabeihat. Erkläre deinem Kind das vorher, damit es an der Kasse nicht überrascht oder beschämt dasteht.
- Alkohol: Bier, Wein und Sekt erst ab 16 Jahren, Spirituosen und Mischgetränke mit Spirituosen erst ab 18. Das gilt im Grundsatz in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
- Tabak und E-Zigaretten: In allen drei Ländern erst ab 18 Jahren.
- Energy-Drinks: Hier gibt es derzeit keine allgemeine gesetzliche Altersgrenze. Einige Supermärkte verkaufen sie freiwillig erst ab 16. Für Kinder sind sie wegen Koffein und Zucker ohnehin nicht gedacht.
- Lose und Rubbellose: Lotto und andere Glücksspiele sind für Minderjährige in der Regel ebenfalls tabu.
Die einfachste Lösung: Solche Dinge stehen nie auf dem Einkaufszettel deines Kindes. Und wenn dein Kind sich unterwegs selbst etwas gönnt, sprecht vorher ab, was erlaubt ist. Zum Beispiel: ein kleines Eis vom eigenen Taschengeld ja, Energy-Drinks nein.
Wenn etwas schiefgeht: Das sollte dein Kind wissen
Die meisten ersten Einkäufe laufen gut. Trotzdem hilft es deinem Kind, für ein paar Situationen einen Plan im Kopf zu haben. Spielt sie zu Hause kurz durch, wie in einem kleinen Rollenspiel.
- Etwas ist ausverkauft: Den Ersatz vom Zettel nehmen. Gibt es keinen, lieber ohne heimkommen als irgendetwas kaufen.
- Es findet etwas nicht: Eine Person mit Namensschild oder an der Kasse fragen. Den Satz „Entschuldigung, wo finde ich die Milch?“ kann man vorher üben.
- Das Geld reicht nicht: Ein Teil zurücklegen ist völlig normal. Niemand an der Kasse ist deshalb böse.
- Das Wechselgeld stimmt nicht: Freundlich sagen „Ich glaube, das stimmt nicht ganz“. Traut es sich nicht, kommt es einfach heim, und ihr klärt es zusammen.
- Geld verloren: Nach Hause kommen und erzählen. Kein Drama, das passiert auch Erwachsenen.
Und wenn ein Fremder dein Kind anspricht? Freundlich antworten darf es, mitgehen nie, auch nicht, wenn die Person behauptet, du hättest sie geschickt. Vereinbart dafür ein Familien-Codewort, das nur ihr kennt. Fühlt sich dein Kind unwohl, geht es zurück in den Laden und wendet sich an die Kassiererin. In manchen Orten erkennt man an einem Aufkleber an der Tür, dass ein Geschäft Kindern in Not hilft. Am wichtigsten ist, dass dein Kind dir alles erzählen kann, ohne Angst vor Ärger zu haben. Wie du Vorsicht beibringst, ohne Angst zu machen, liest du im Ratgeber Kind hat Angst vor Fremden.
Mit Handy oder ohne?
Für den Weg zum Bäcker um die Ecke braucht dein Kind kein Handy. Viele Eltern geben es trotzdem mit, weil es sie beruhigt. Das ist in Ordnung, solange das Handy nicht zum Dauertelefon wird. Ein Kind, das bei jeder Frage anruft, lernt nicht, selbst Lösungen zu finden. Ein Kompromiss: Das Handy bleibt in der Tasche und ist nur für echte Probleme gedacht. Ohne Handy hilft ein Zettel mit deiner Nummer im Portemonnaie.
Loben, auswerten, langsam steigern
Wenn dein Kind stolz mit der Brötchentüte vor der Tür steht, sag ihm konkret, was gut war: „Du hast an der Ampel gewartet und das Wechselgeld mitgebracht.“ Das wirkt mehr als ein allgemeines „Super gemacht“. Klappt der Bäcker ein paar Wochen lang gut, kommt der nächste Schritt: ein Ding mehr auf dem Zettel, ein zweiter Laden, eine belebtere Tageszeit.
Und wenn es mal nicht klappt, weil dein Kind die Hälfte vergessen hat oder mit leeren Händen zurückkommt? Dann seid ihr eben eine Stufe zu schnell gewesen. Geht einen Schritt zurück und übt noch ein paar Mal gemeinsam. Selbstständigkeit wächst nicht gerade, sondern in kleinen Sprüngen.
Wichtiger Hinweis: Die rechtlichen Regeln in diesem Ratgeber sind vereinfacht zusammengefasst und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Vorschriften in Deutschland, Österreich und der Schweiz, beim Jugendschutz in Österreich auch die Gesetze der Bundesländer. Die Altersangaben zum Einkaufen sind Erfahrungswerte, keine Vorgabe. Wird dein Kind unterwegs bedroht, verfolgt oder verletzt, ruf sofort den Notruf: Die 112 funktioniert in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Polizei erreichst du in Deutschland unter 110, in Österreich unter 133 und in der Schweiz unter 117.
Weiterlesen
Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf ein Kind allein einkaufen gehen?
Eine gesetzliche Altersgrenze dafür gibt es weder in Deutschland noch in Österreich oder der Schweiz. Ob dein Kind allein zum Bäcker oder in den Supermarkt um die Ecke geht, entscheidest du als Elternteil. Viele Kinder schaffen einen kurzen, bekannten Weg zum Bäcker mit etwa 6 bis 7 Jahren, einen kleinen Einkauf im Supermarkt mit etwa 8 bis 9 Jahren. Das sind Erfahrungswerte, keine Regel. Entscheidend sind der Weg, der Umgang mit Geld und ob dein Kind sich traut, nachzufragen.
Was ist der Taschengeldparagraf?
In Deutschland regelt § 110 BGB, dass Kinder ab 7 Jahren Dinge kaufen dürfen, die sie mit ihrem Taschengeld oder mit Geld bezahlen, das ihnen die Eltern genau dafür gegeben haben. Der Kauf ist dann gültig, auch ohne extra Zustimmung. Kinder unter 7 Jahren können rechtlich noch keine eigenen Verträge schließen. Schickst du dein Kind mit Zettel und Geld zum Bäcker, kauft es aber ohnehin in deinem Auftrag, wie ein Bote. Das funktioniert in jedem Alter.
Gibt es in Österreich und der Schweiz eine ähnliche Regel?
Ja, in etwas anderer Form. In Österreich sagt § 170 ABGB sinngemäß: Kauft ein Kind etwas, das Kinder seines Alters üblicherweise kaufen, und geht es um eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens, wird der Kauf wirksam, sobald das Kind bezahlt hat. In der Schweiz dürfen urteilsfähige Kinder nach Art. 19 ZGB geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens ohne Zustimmung der Eltern erledigen. Ein Brötchen oder ein Heft fällt in allen drei Ländern darunter, ein Handy oder eine Spielkonsole in der Regel nicht.
Darf mein Kind Bier oder Zigaretten für mich kaufen?
Nein. In Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen Bier und Wein erst ab 16 Jahren verkauft werden, Spirituosen und Tabakwaren erst ab 18. Das gilt auch, wenn das Kind einen Zettel von dir dabeihat oder sagt, dass es für die Eltern einkauft. Das Personal an der Kasse muss den Verkauf ablehnen. Gib deinem Kind solche Dinge also gar nicht erst auf die Liste.
Dürfen Kinder Energy-Drinks kaufen?
Eine allgemeine gesetzliche Altersgrenze für Energy-Drinks gibt es in Deutschland, Österreich und der Schweiz derzeit nicht. Manche Supermärkte verkaufen sie aber freiwillig erst an Jugendliche ab 16 Jahren. Fachleute raten wegen des hohen Koffein- und Zuckergehalts ohnehin davon ab, dass Kinder sie trinken. Am einfachsten ist eine klare Familienregel: Energy-Drinks kommen nicht in den Einkaufskorb.
Was soll mein Kind tun, wenn ein Fremder es beim Einkaufen anspricht?
Freundlich antworten ist erlaubt, mitgehen nie. Übe mit deinem Kind einen einfachen Satz wie „Nein, ich gehe jetzt nach Hause“. Fühlt es sich unwohl, soll es sich an die Kassiererin oder eine andere Person mit Kind wenden und dort warten. Wichtig ist, dass dein Kind dir danach alles erzählen darf, ohne Ärger zu bekommen. Im echten Notfall gilt in allen drei Ländern die 112.