Kind vor Schulferienende in Urlaub nehmen: Was erlaubt ist
Kurz gesagt: Schulpflicht gilt auch vor und nach den Ferien. Einfach früher abzureisen ist rechtlich riskant. Eine Beurlaubung muss schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden, und sie wird nur bei triftigen Gründen genehmigt. Günstige Flugpreise zählen nicht als Grund.
Die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz
In allen drei Ländern gilt Schulpflicht. Das bedeutet: Schüler müssen an allen offiziellen Schultagen anwesend sein, und Fehlzeiten ohne Genehmigung sind unentschuldigtes Fehlen. Es gibt keinen Anspruch darauf, die Ferien zu verlängern, weil Flüge günstiger sind.
In Deutschland regeln die Bundesländer das jeweils selbst. Bayern und Baden-Württemberg sind bekannt dafür, Verstöße konsequent zu ahnden. In der Schweiz entscheiden Kantone, in Österreich Schulen. Die Stoßrichtung ist überall ähnlich: Der Unterricht geht vor.
Was bei unerlaubtem Fehlen passiert
Die Konsequenzen hängen davon ab, wie die Schule damit umgeht, wie oft es vorkommt und in welchem Bundesland oder Kanton du lebst:
- Unentschuldigte Fehlstunden im Zeugnis. Die Schule muss die Fehlzeiten eintragen. Das kann sich auf Bewerbungen oder Schulempfehlungen auswirken.
- Bußgeld für die Eltern. In vielen Bundesländern drohen Bußgelder zwischen 50 und 1.000 Euro, in Einzelfällen mehr. Bayern und Hessen sind besonders bekannt für konsequente Ahndung.
- Ermittlungsverfahren. Bei Wiederholung kann das Jugendamt informiert werden oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Viele Schulen sehen es einmal durch die Finger, aber darauf verlassen solltest du dich nicht.
Wann eine Beurlaubung genehmigt wird
Ein Antrag auf Beurlaubung ist möglich, aber kein Recht. Die Schulleitung entscheidet nach eigenem Ermessen. Anerkannte Gründe sind in der Regel:
- Schwere Erkrankung eines Familienmitglieds
- Beerdigung oder familiäre Ausnahmesituationen
- Religiöse Pflichten oder Feiertage, die offiziell nicht frei sind
- Berufliche Pflichten der Eltern (in sehr engen Ausnahmefällen)
Günstigere Flüge, volle Campingplätze in der Hauptsaison oder Familienwünsche gelten nicht. Ein Antrag sollte vier bis sechs Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung eingereicht werden, nicht beim Klassenlehrer.
Praktisch: Was du tun kannst
- Antrag stellen, bevor du buchst. Reise nur, wenn die Beurlaubung genehmigt ist. Eine Buchung ohne Genehmigung verpflichtet dich zu nichts rechtlich, bringt dich aber in eine schlechte Verhandlungsposition.
- Versäumten Stoff aufholen lassen. Wenn dein Kind trotzdem fehlt, bitte die Schule um Aufgaben für die Reisezeit und sorge dafür, dass dein Kind nach der Rückkehr schnell auf den aktuellen Stand kommt.
- Urlaub in den Ferien planen. So banal es klingt: Das vermeidet den Stress, den Ärger und das schlechte Gefühl.
Fragen und Antworten
Darf ich mein Kind vor den Ferien aus der Schule nehmen?
Grundsätzlich nein — in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt Schulpflicht. Fehlzeiten außerhalb der offiziellen Ferien müssen genehmigt werden. Eine Genehmigung gibt es nur bei triftigen Gründen wie schwerer Krankheit oder familiären Ausnahmen. Günstigere Flüge gelten nicht als triftiger Grund.
Was passiert, wenn ich mein Kind trotzdem früher in Urlaub nehme?
Das Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes entscheidet. Mögliche Folgen: unentschuldigte Fehlstunden im Zeugnis, ein Bußgeld für die Eltern (in manchen Bundesländern bis zu mehreren hundert Euro), und bei Wiederholung Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Schulen nehmen das unterschiedlich ernst.
Was zählt als triftiger Grund für eine Beurlaubung vom Unterricht?
Das entscheidet die Schulleitung im Einzelfall. Üblicherweise anerkannt werden: schwere Erkrankung eines Familienmitglieds, Beerdigung, religiöse Feiern oder außerordentliche familiäre Situationen. Ein Hochzeitsjubiläum, ein Geburtstagstrip oder der Wunsch nach günstigeren Flugpreisen reichen nicht.
Wie stelle ich einen Antrag auf Beurlaubung richtig?
Schriftlich, früh und mit Begründung — mindestens vier bis sechs Wochen vor dem geplanten Termin an die Schulleitung (nicht den Klassenlehrer). Je konkreter der Grund und je kürzer die Fehlzeit, desto höher die Genehmigungschance. Ein Antrag ohne Erfolgsaussicht sollte vor Buchung eines Fluges gestellt werden.
Kinwords-Ratgeber für Eltern in Deutschland, Österreich und der Schweiz.