Kind feiert kein Weihnachten: So klappt es in der Schule
Dein Kind feiert kein Weihnachten? So sprichst du mit der Lehrkraft, klärst Weihnachtsfeier, Krippenspiel und Schulgottesdienst und stärkst dein Kind.
Kurz gesagt: Wenn dein Kind kein Weihnachten feiert, sprich Anfang November kurz mit der Lehrkraft. Sag, was für euch in Ordnung ist und was nicht. Der Schulgottesdienst ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz freiwillig. Bei Weihnachtsfeier, Krippenspiel und Wichteln gibt es fast immer einen Mittelweg, bei dem dein Kind dabei sein kann, ohne etwas Religiöses zu tun. Wichtiger als jede Regel ist, dass dein Kind sich nicht als Außenseiter fühlt.
Ab Ende November dreht sich in vielen Klassen alles um den Advent. Es gibt einen Adventskalender an der Tafel, Sterne am Fenster, Lieder im Morgenkreis, und bald wird das Krippenspiel geprobt. Für Kinder aus muslimischen, jüdischen, hinduistischen oder konfessionslosen Familien und für Kinder von Zeugen Jehovas ist das eine besondere Zeit. Manche finden die Lichter schön und machen einfach mit. Andere fühlen sich fremd oder müssen ständig erklären, warum sie anders feiern. Seit 2022 gehört in Deutschland weniger als die Hälfte der Bevölkerung einer der beiden großen Kirchen an. In fast jeder Klasse sitzen also Kinder, deren Familie Weihnachten nicht oder nicht religiös feiert. Hier liest du, wie du die Adventszeit in der Schule für dein Kind gut regelst.
Wie sprichst du mit der Lehrkraft?
Such das Gespräch früh, am besten in der ersten Novemberhälfte, bevor die Proben und Bastelaktionen beginnen. Ein kurzes Gespräch nach dem Unterricht oder eine Nachricht reicht oft. Die meisten Lehrkräfte sind froh, wenn sie Bescheid wissen. Sie wollen kein Kind in eine unangenehme Lage bringen, sie denken nur nicht immer daran.
Bleib konkret und freundlich. Statt einer langen Erklärung über euren Glauben helfen drei Punkte:
- Was ist für euch okay? Zum Beispiel Plätzchen backen, Sterne basteln, Winterlieder singen oder ein Wichtelgeschenk.
- Was nicht? Zum Beispiel Gebete, der Schulgottesdienst oder eine Rolle als Maria oder Engel im Krippenspiel.
- Was wünschst du dir? Etwa, dass dein Kind eine Alternative bekommt statt einfach rausgeschickt zu werden, oder dass es von eurem eigenen Fest erzählen darf.
Ein Satz, der gut funktioniert: „Wir feiern zu Hause kein Weihnachten. Bei Basteln und Backen darf Lina gern mitmachen, bei Gebeten und beim Gottesdienst bitte nicht. Gibt es für diese Zeit eine Alternative?“ So weiß die Lehrkraft, woran sie ist, und muss nicht raten. Wenn du dich auf ein längeres Gespräch vorbereiten möchtest, helfen dir die Tipps zum Elterngespräch mit dem Lehrer.
Weihnachtsfeier, Krippenspiel, Wichteln, Gottesdienst: Was ist Pflicht?
Die rechtliche Lage ist in allen drei Ländern ähnlich: Die Religionsfreiheit steht in der Verfassung, in Deutschland in Artikel 4 Grundgesetz, in Österreich im Staatsgrundgesetz, in der Schweiz in Artikel 15 der Bundesverfassung. Kein Kind darf gezwungen werden, an religiösen Handlungen teilzunehmen. Was das im Schulalltag heißt:
- Schulgottesdienst: Immer freiwillig. Die Schule muss Kinder, die nicht mitgehen, in dieser Zeit beaufsichtigen. Sag rechtzeitig Bescheid.
- Klassenweihnachtsfeier: Eine normale Schulveranstaltung mit Keksen, Spielen und Liedern. Dein Kind kann dabei sein und bei religiösen Teilen, etwa einem Gebet, einfach still sitzen. Viele Lehrkräfte nennen die Feier inzwischen Winter- oder Jahresabschlussfeier.
- Krippenspiel: Wenn es im Unterricht geprobt wird, findet sich oft eine neutrale Aufgabe: Licht, Musik, Kulisse, Erzähler oder ein Tier. Manche Familien finden das in Ordnung, andere nicht. Beides ist legitim.
- Wichteln: Ist meist reine Geschenke-Freude ohne religiösen Inhalt. Für viele Familien unproblematisch. Zeugen Jehovas lehnen auch das oft ab. Dann kann dein Kind zum Beispiel beim Verteilen helfen.
- Lieder im Musikunterricht: Hier gibt es keinen festen Anspruch auf Befreiung, Lieder werden auch als Kulturgut behandelt. Ein Kind kann aber bei einem Gebetslied schweigen. Sprich das an, wenn es deinem Kind wichtig ist.
Was du besser vermeidest: dein Kind am Tag der Feier krankzumelden. Es verpasst dann auch die schönen, neutralen Teile und erlebt, dass das Thema heimlich gelöst wird. Ein offenes Gespräch bringt meist mehr.
Religionsunterricht abmelden: Was in Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt
In Deutschland bestimmen nach Artikel 7 Grundgesetz die Eltern, ob ihr Kind am Religionsunterricht teilnimmt. Ab 14 Jahren entscheidet das Kind selbst, das regelt das Gesetz über die religiöse Kindererziehung. Wer abgemeldet ist, besucht in den meisten Bundesländern Ethik, Philosophie oder Werte und Normen. Mancherorts gibt es islamischen oder jüdischen Religionsunterricht.
In Österreich ist Religion für Kinder einer anerkannten Religionsgemeinschaft ein Pflichtfach, auch für islamische, jüdische oder orthodoxe Kinder in ihrem Bekenntnis. Abmelden kannst du dein Kind schriftlich in den ersten fünf Kalendertagen des Schuljahres, ab 14 macht das das Kind selbst. Ab der 9. Schulstufe ist Ethik dann Pflicht.
In der Schweiz regeln das die Kantone. Konfessioneller Religionsunterricht ist freiwillig. Das Fach Ethik, Religionen, Gemeinschaft aus dem Lehrplan 21 ist dagegen bekenntnisunabhängig und für alle verbindlich. Religionsmündig sind Kinder in der Schweiz erst mit 16 Jahren.
Wenn dein Kind sich ausgeschlossen fühlt
Ein Kind, das als einziges beim Gottesdienst in einer anderen Klasse sitzt, fühlt sich schnell allein. Es merkt: Alle anderen haben etwas gemeinsam, nur ich nicht. Das kann traurig machen, auch wenn es zu Hause eure Werte teilt.
Frag nach, statt zu beschwichtigen. „Wie war das für dich, als die anderen in der Kirche waren?“ öffnet mehr als „Ach, das ist doch nicht schlimm“. Erkenne das Gefühl an: „Ich verstehe, dass du dich allein gefühlt hast.“ Dann überlegt gemeinsam, was hilft. Vielleicht gibt es ein zweites Kind, das auch nicht mitgeht, und die beiden können die Zeit zusammen verbringen. Vielleicht kann die Lehrkraft eine Aufgabe geben, auf die dein Kind sich freut.
Wird dein Kind wegen seiner Religion gehänselt oder bei Spielen ausgegrenzt, ist das mehr als ein Missverständnis. Dann gehört es in die Schule, und zwar zeitnah, mit konkreten Beispielen. Wie du dein Kind dabei begleitest, liest du im Artikel Kind wird von Freunden ausgeschlossen.
Wenn dein Kind doch mitfeiern möchte
Viele Kinder wollen irgendwann einen Weihnachtsbaum, einen Adventskalender oder Geschenke wie alle anderen. Das ist kein Zeichen, dass deine Erziehung gescheitert ist. Kinder wollen dazugehören, und im Dezember ist Weihnachten überall: im Supermarkt, im Fernsehen, auf dem Schulhof.
Frag, was genau dein Kind reizt. Meist sind es die Lichter, die Vorfreude, das Gemeinsame. Dann kannst du schauen, was davon zu eurer Familie passt. Ein konfessionsloser Haushalt feiert vielleicht ein Lichterfest zur Wintersonnenwende am 21. Dezember. Eine jüdische Familie macht Chanukka mit acht Abenden Kerzenlicht und kleinen Geschenken besonders schön. Eine muslimische Familie schmückt zum Ramadan die Wohnung mit Laternen und Lichterketten. Und ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt als Ausflug ist für viele Familien unabhängig vom Glauben in Ordnung.
Wo es für euch eine klare Grenze gibt, erklär sie ruhig und ohne die andere Religion schlechtzumachen. „Für uns ist das nicht unser Fest, für Emils Familie schon, und beides ist in Ordnung“ ist ein Satz, den Kinder gut verstehen. Ältere Kinder ab etwa 12 stellen oft grundsätzlichere Fragen zum Glauben. Anregungen dafür findest du unter Kind fragt nach Gott und Religion.
Eigene Feste in die Klasse bringen
Der schönste Ausgleich zum Advent ist oft, wenn auch euer Fest in der Klasse vorkommt. Viele Lehrkräfte freuen sich über das Angebot, gerade im Sachunterricht oder Religions- und Ethikunterricht. So erlebt dein Kind: Meine Familie hat auch etwas zu zeigen.
- Chanukka: Fällt oft in den Dezember. Dein Kind kann einen Chanukka-Leuchter zeigen, die Geschichte vom Öl erzählen, das acht Tage reichte, und die Klasse ein Dreidel-Spiel ausprobieren lassen.
- Zuckerfest und Opferfest: Die Termine wandern jedes Jahr um etwa elf Tage nach vorn, weil der islamische Kalender sich nach dem Mond richtet. Selbst gemachte Süßigkeiten oder ein kleiner Vortrag über den Ramadan kommen in Grundschulklassen gut an.
- Diwali: Das hinduistische Lichterfest im Oktober oder November passt perfekt zur dunklen Jahreszeit. Bunte Muster aus Sand oder Kreide, sogenannte Rangoli, kann die ganze Klasse malen.
- Ohne Religion: Auch konfessionslose Familien haben Traditionen, etwa ein Lichterfest oder ein Familienritual zum Jahreswechsel. Das darf ebenso vorkommen.
Für hohe Feiertage der eigenen Religion können Kinder in allen drei Ländern in der Regel vom Unterricht freigestellt werden. Stell den Antrag schriftlich und möglichst zu Schuljahresbeginn. Die Details regeln Bundesland und Kanton unterschiedlich.
Antworten auf Fragen von Mitschülern
„Was kriegst du zu Weihnachten?“ ist im Dezember die häufigste Frage auf dem Schulhof. Kinder fragen meist aus Neugier, nicht aus Bosheit. Trotzdem ist es für dein Kind leichter, wenn es eine Antwort parat hat. Übt ein paar Sätze zu Hause, gern im Rollenspiel:
- „Wir feiern kein Weihnachten. Bei uns gibt es das Zuckerfest nach dem Ramadan, da gibt es Geschenke.“
- „Wir sind jüdisch, wir feiern Chanukka. Da zünden wir acht Abende lang Kerzen an.“
- „Wir glauben nicht an Gott, aber wir machen es uns im Winter trotzdem gemütlich.“
- „Bei uns gibt es keine Feste, aber ich bekomme auch so manchmal etwas geschenkt.“
Wichtig ist: Dein Kind muss sich nicht rechtfertigen und keine Religion erklären, die es selbst noch nicht ganz versteht. „Das ist bei uns halt so“ ist eine völlig gültige Antwort. Und wenn ein Kind sagt „Dann bekommst du ja gar nichts“, hilft ein gelassenes „Doch, nur zu einer anderen Zeit“.
Wenn dein Kind wegen seiner Religion gemobbt wird: Dokumentiere Vorfälle mit Datum und sprich zuerst mit der Klassenlehrkraft, dann mit der Schulleitung. Unterstützung bekommst du von der Schulsozialarbeit oder Schulpsychologie, in Deutschland auch von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Dein Kind kann sich selbst anonym und kostenlos melden: Nummer gegen Kummer 116 111 in Deutschland, Rat auf Draht 147 in Österreich, Pro Juventute 147 in der Schweiz.
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Häufige Fragen
Muss mein Kind am Schulgottesdienst teilnehmen?
Nein. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Teilnahme an Schulgottesdiensten freiwillig. Das folgt aus der Religionsfreiheit, die in allen drei Ländern in der Verfassung steht. Gib der Lehrkraft rechtzeitig Bescheid, dass dein Kind nicht mitgeht. Die Schule muss dann für eine Betreuung in dieser Zeit sorgen, meist in einer anderen Klasse.
Darf ich mein Kind von der Weihnachtsfeier der Klasse abmelden?
Eine Klassenweihnachtsfeier ist eine Schulveranstaltung, eine allgemeine Pflicht zum Fernbleiben gibt es also nicht, eine Pflicht zu religiösen Handlungen aber auch nicht. Viele Familien lassen ihr Kind teilnehmen und klären vorher, dass es bei Gebeten oder religiösen Liedern nicht mitmachen muss. Wenn das für euch nicht passt, sprich mit der Lehrkraft über eine Lösung, statt dein Kind einfach krankzumelden.
Kann ich mein Kind vom Religionsunterricht abmelden?
Ja. In Deutschland entscheiden die Eltern darüber, ab 14 Jahren das Kind selbst. In Österreich geht die Abmeldung schriftlich in den ersten fünf Kalendertagen des Schuljahres, ab 14 ebenfalls durch das Kind selbst. In der Schweiz regeln das die Kantone, konfessioneller Unterricht ist dort freiwillig. Oft wird dann Ethik zum Pflichtfach.
Darf mein Kind an eigenen religiösen Feiertagen schulfrei bekommen?
In der Regel ja. In allen drei Ländern können Schulkinder für hohe Feiertage ihrer Religionsgemeinschaft vom Unterricht freigestellt werden, etwa für das Zuckerfest, Jom Kippur oder Diwali. Die genauen Regeln hängen vom Bundesland oder Kanton ab. Stell den Antrag schriftlich und früh, am besten gleich zu Schuljahresbeginn für alle bekannten Termine.
Was sage ich, wenn mein Kind doch Weihnachten feiern will?
Nimm den Wunsch ernst und frag nach, was genau es daran mag. Meist geht es um Lichter, Geschenke oder darum, dazuzugehören, selten um den Glauben. Erklär ruhig, wie eure Familie es hält und warum. Dann überlegt gemeinsam, was davon für euch passt, zum Beispiel ein Lichterfest im Winter oder ein Ausflug zum Weihnachtsmarkt als Kulturerlebnis.
Wie kann mein Kind auf Fragen von Mitschülern antworten?
Am besten mit einem kurzen, freundlichen Satz, den ihr zu Hause übt. Zum Beispiel: „Wir feiern kein Weihnachten, bei uns ist das Zuckerfest das große Fest.“ Oder: „Wir sind nicht religiös, ich mag aber die Lichter.“ Dein Kind muss nichts begründen oder verteidigen. Wird es wiederholt ausgelacht, sprich mit der Lehrkraft.