Urlaub während der Schulzeit beantragen: Was Eltern wissen müssen
Kurz gesagt: Eine Beurlaubung ist möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Einfacher Urlaub zählt in fast keinem Bundesland als Grund. Du musst schriftlich anfragen, und die Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Ablehnungen sind häufig, aber wenn du gut begründest und früh anfragst, stehen die Chancen besser.
Wann eine Beurlaubung überhaupt möglich ist
In Deutschland besteht Schulpflicht, und die nimmt der Staat ernst. Das bedeutet: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf eine Beurlaubung, nur weil Flüge in der Schulzeit günstiger sind oder weil die Familie sonst keinen gemeinsamen Urlaub hinbekommt. Die Schulen hören diese Begründungen oft, genehmigen sie aber in der Regel nicht.
Was tatsächlich funktioniert: Gründe, die sich nicht auf den Zeitraum nach den Ferien verschieben lassen. Beispiele, die Schulleitungen häufig akzeptieren:
- Tod eines nahen Familienmitglieds — die Trauerfeier liegt oft kurzfristig fest und lässt sich nicht verschieben.
- Hochzeit eines Elternteils oder Geschwisterkindes — wenn der Termin lange feststand und die Familie eine wichtige Rolle spielt.
- Behördentermine, die nur zu einem bestimmten Zeitpunkt möglich sind, etwa eine Botschaft oder ein Einbürgerungsverfahren.
- Sportliche oder wissenschaftliche Wettbewerbe auf Bundes- oder Landesebene, zu denen das Kind offiziell eingeladen wurde.
- Religiöse Feiertage, die nicht bundesweit schulfrei sind, aber in der Familie zentrale Bedeutung haben.
So stellst du den Antrag
Den Antrag auf Beurlaubung stellst du schriftlich an die Schulleitung, nicht an die Klassenlehrerin. Die Klassenlehrerin kann keine Genehmigung ausstellen, auch wenn sie wohlwollend klingt. Nur die Schulleitung darf das.
Was in das Schreiben gehört:
- Name des Kindes, Klasse, Datum des gewünschten Beginns und Ende der Beurlaubung — konkret, nicht "Anfang Oktober".
- Der Grund, kurz und sachlich erklärt. Du musst keinen Roman schreiben, aber genug, damit die Schulleitung erkennt, warum es sich nicht auf die Ferienzeit verschieben lässt.
- Wenn vorhanden: ein Beleg. Ein Schreiben der Botschaft, eine Einladung zum Wettbewerb, eine Sterbebestätigung. Das macht den Antrag deutlich stärker.
- Deine Kontaktdaten und eine kurze Bitte um Rückmeldung bis zu einem bestimmten Datum — damit du Planungssicherheit hast.
Den Antrag am besten per E-Mail schicken, damit du eine Empfangs- bestätigung hast. Alternativ persönlich abgeben und eine Kopie mit Eingangsstempel erbitten.
Unterschied zwischen Bundesländern
Die Schulpflichtgesetze unterscheiden sich. In Bayern sind die Regelungen strenger als etwa in Berlin. Einige Länder erlauben bis zu drei Tage pro Schuljahr ohne Antrag bei wichtigem Grund, andere verlangen immer eine schriftliche Anfrage. Im Zweifel: kurz beim Schulsekretariat anrufen und fragen, welches Formular oder welchen Weg die Schule bevorzugt. Das erspart Missverständnisse.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird
Ablehnungen sind häufig, vor allem bei Urlaubsanträgen. Wenn du abgelehnt wirst, hast du formal das Recht, Widerspruch einzulegen, aber das lohnt sich nur, wenn du einen starken Grund hast, den du noch nicht vollständig dargelegt hast. Bei reinen Urlaubsreisen ist ein Widerspruch selten erfolgreich.
Was manche Eltern tun: Das Kind trotzdem nicht zur Schule schicken. Das ist dann unentschuldigtes Fehlen und kann zu Bußgeldern führen. Ob es das wert ist, musst du abwägen. Aber du solltest es nicht leichtfertig tun, weil "bestimmt nichts passiert".
Sinnvoller ist es, mit der Klassenlehrkraft zu sprechen, was das Kind selbstständig vorbereiten oder nachholen kann. Das zeigt Verantwortung und verbessert meistens die Atmosphäre für spätere Anfragen.
Ein Beispiel für ein einfaches Antragsschreiben
"Sehr geehrte Frau [Name der Schulleitung], ich bitte Sie, meine Tochter [Name], Klasse [Klasse], vom [Datum] bis [Datum] vom Unterricht zu beurlauben. Grund: [kurze Erklärung, zum Beispiel: Trauerfeier für Großvater in Polen, die auf dieses Wochenende gelegt werden musste]. Ich lege [Beleg] bei. Über eine kurze Rückmeldung bis [Datum] wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen, [Name]."
Das reicht. Du musst nicht erklären, warum du das gesamte Schuljahr trotzdem ernst nimmst. Sachlich, klar, mit Beleg.
Kinwords-Ratgeber für Eltern in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich an das Schulamt deines Bundeslandes.
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Häufige Fragen
Wie viele Tage kann ich mein Kind beurlauben lassen?
Das hängt vom Bundesland und der Schule ab. In den meisten Ländern sind bis zu drei Tage pro Schuljahr genehmigungsfrei, wenn ein wichtiger Grund vorliegt — etwa ein Todesfall in der Familie oder ein behördlicher Termin. Längere Beurlaubungen brauchen eine schriftliche Beantragung und eine Entscheidung der Schulleitung. Urlaub allein gilt in fast keinem Bundesland als Grund.
Was gilt als gültiger Grund für eine Beurlaubung?
Anerkannte Gründe sind unter anderem: Begräbnis eines nahen Verwandten, Hochzeit in der Kernfamilie, behördliche Termine, die sich nicht verlegen lassen, religiöse Feiertage (wenn nicht schulfrei), oder Wettbewerbe auf Bundesebene (Jugend forscht, Sportturnier). Urlaubsreisen gelten nicht als Grund, auch wenn die Preise vor oder nach den Ferien günstiger sind.
Was passiert, wenn ich mein Kind einfach abmelde ohne Genehmigung?
Das wird als unentschuldigtes Fehlen gewertet. In Deutschland besteht Schulpflicht, und bei wiederholten unentschuldigten Fehlzeiten können Bußgelder von mehreren Hundert Euro verhängt werden. In einigen Bundesländern ist auch ein Ordnungsverfahren möglich. Es lohnt sich also, den offiziellen Weg zu gehen, auch wenn die Aussichten auf Genehmigung unsicher sind.
Wie lange vorher muss ich den Antrag stellen?
So früh wie möglich, mindestens aber zwei Wochen vor dem gewünschten Termin. Die Schule braucht Zeit, um die Anfrage zu prüfen und an die Schulleitung weiterzuleiten. Wer kurzfristig anfragt, riskiert eine Ablehnung allein schon wegen fehlender Bearbeitungszeit. Bei planbaren Ereignissen wie Hochzeiten oder Wettbewerben: am besten drei bis vier Wochen vorher.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde von der Kinwords-Redaktion verfasst. Für konkrete rechtliche Einschätzungen wende dich an das Schulamt oder eine Rechtsberatung.
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