Sexting bei Teenagern: Was Eltern wissen und tun müssen

Kinwords Redaktion 7 Min. Lesezeit

Dass Teenager Nachrichten mit intimen Inhalten verschicken, ist keine Ausnahme mehr. Für Eltern, die davon erfahren, oft zufällig, kann das erschreckend sein. Dieser Artikel erklärt, was Sexting bei Jugendlichen bedeutet, was rechtlich gilt und wie du das Gespräch führst, ohne das Vertrauen deines Kindes zu verlieren.

Was Sexting ist und was nicht

Sexting bedeutet: das Verschicken von Nachrichten, Fotos oder Videos mit sexuellem Inhalt über digitale Kanäle. Bei Teenagern passiert das meistens in Beziehungen oder mit Personen, zu denen sie sich hingezogen fühlen. Es ist selten eine Sache, die aus dem Nichts kommt, meistens gibt es einen sozialen Kontext.

Was oft damit verwechselt wird, aber anders ist: Nötigung zur Produktion solcher Bilder, Erpressung mit intimen Bildern (Sextortion) und das gezielte Verbreiten von Bildern ohne Einwilligung. Das sind andere, schwerere Situationen.

Was rechtlich gilt

Das ist der Teil, den viele Jugendliche und Eltern nicht wissen: Das Verschicken, Besitzen und Weiterleiten intimer Bilder von Minderjährigen ist in Deutschland nach Paragraf 184b StGB strafbar, das gilt als Kinderpornografie. Das gilt auch dann, wenn beide Beteiligten minderjährig sind und einverstanden waren.

In der Praxis werden Verfahren gegen Jugendliche, die untereinander Bilder verschickt haben, meistens eingestellt oder im Jugendstrafrecht behandelt, ohne strafrechtliche Folgen. Aber wenn Bilder verbreitet werden oder jemand unter Druck gesetzt wird: dann wird es ernst, auch juristisch.

Wann du sofort handeln solltest

  • Bilder wurden gegen den Willen deines Kindes verbreitet oder drohen verbreitet zu werden: Polizei und Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (klicksafe.de) kontaktieren.
  • Dein Kind wurde oder wird unter Druck gesetzt, Bilder zu verschicken (Sextortion). Das ist Erpressung.
  • Dein Kind wirkt stark belastet, zieht sich zurück oder spricht davon, nicht mehr in die Schule gehen zu wollen.

Das Gespräch führen: Was zuerst zählt

Das erste Gespräch entscheidet, ob dein Kind dir beim nächsten Mal etwas sagt oder ob es alles alleine trägt. Wenn du wütend wirst, Vorwürfe machst oder sofort Strafen ankündigst, verschwindest du als Ansprechpartner. Dann ist dein Kind das nächste Mal alleine.

Was zuerst zählt: Sicherheit herstellen. "Ich mache mir Sorgen um dich. Ich will verstehen, was passiert ist." Dann zuhören. Dann, wenn das Kind bereit ist, über Konsequenzen und nächste Schritte reden.

Prävention: Was du vorher tun kannst

Das Gespräch über Sexting gehört zur digitalen Medienerziehung, nicht zur Sexualerziehung allein. Jugendliche brauchen konkrete Handlungsregeln:

  • Bilder, die du einmal verschickt hast, hast du nicht mehr unter Kontrolle. Egal wie sehr du der Person vertraust.
  • "Ich bin damit nicht einverstanden" ist immer eine akzeptable Antwort, egal was die andere Person sagt.
  • Wenn jemand Druck macht: sofort sagen, auch wenn es unangenehm ist.

Kinwords-Ratgeber für Eltern in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten strafrechtlichen Fragen: Anwalt oder Verbraucherzentrale kontaktieren.

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Häufige Fragen

Mein Kind hat intime Bilder von sich verschickt. Was muss ich jetzt tun?

Erstens: nicht sofort eskalieren. Dein Kind braucht das Gefühl, dass du ein sicherer Ansprechpartner bist, kein Verhörleiter. Dann: herausfinden, wer das Bild hat und wie es entstanden ist. Handelt es sich um eine einvernehmliche Situation oder um Druck? War der Empfänger ebenfalls minderjährig? Wenn das Bild verbreitet wurde oder du befürchtest, dass es verbreitet wird: Meldung bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz oder direkt bei der Polizei. Rechtlich gilt: intime Bilder von Minderjährigen sind in Deutschland Kinderpornografie, unabhängig davon, ob sie freiwillig verschickt wurden.

Wie spreche ich meinen Teenager darauf an, ohne ihn zu beschämen?

Mit einer Beobachtung anfangen, nicht mit einer Anschuldigung. 'Ich habe gesehen, dass du ein Bild von dir verschickt hast. Ich mache mir Sorgen, nicht weil du etwas Böses getan hast, sondern weil ich wissen will, ob du okay bist.' Dann wirklich zuhören. Nicht sofort mit Strafen oder Regeln kommen. Das Ziel des ersten Gesprächs ist Vertrauen, nicht Disziplin. Das Konsequenzgespräch kommt danach, wenn das Vertrauen da ist.

Ab welchem Alter kommt Sexting vor?

Studien zeigen, dass Sexting unter Jugendlichen in Deutschland ab etwa 13 bis 14 Jahren vorkommt. Bis 16 ist es nicht selten. In den meisten Fällen handelt es sich um Bilder, die freiwillig in einer Beziehung verschickt werden, nicht um Nötigung. Das macht die rechtliche Situation nicht besser, aber es hilft, das Verhalten zu verstehen: Viele Jugendliche wissen nicht, dass das Verschicken und Empfangen solcher Bilder strafbar ist, auch wenn alle einverstanden waren.

Welche Straftaten können hier relevant sein?

Das Verschicken, Empfangen und Besitzen intimer Bilder von Minderjährigen ist in Deutschland strafbar nach Paragraf 184b StGB (Kinderpornografie). Das gilt auch dann, wenn beide Beteiligten minderjährig sind und einverstanden waren. Außerdem: Wenn Bilder ohne Einwilligung weitergeschickt wurden, kann das Verleumdung oder Verletzung des persönlichen Lebensbereichs sein. Wenn Bilder zur Erpressung benutzt werden: Sextortion, ein eigener Tatbestand. In diesen Fällen: Beratung bei einer Fachstelle oder direkt bei der Polizei.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde von der Kinwords-Redaktion verfasst und befindet sich derzeit in pädagogischer Review.

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