Teenager Ferienjob: Was ist erlaubt, wie viele Stunden und was bleibt netto?
Kurz gesagt: Ab 15 Jahren dürfen Jugendliche in den Schulferien bis zu 4 Wochen jobben, maximal 8 Stunden täglich. Bestimmte Arbeiten sind verboten. Steuern fallen in der Regel nicht an. Eltern müssen die Beschäftigung nicht schriftlich genehmigen, aber der Arbeitgeber muss die Jugendschutzregeln einhalten.
Die Altersgrenze: Was wann erlaubt ist
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt in Deutschland genau, wer wann und wie lange arbeiten darf. Die wichtigsten Grenzen:
- Unter 13 Jahren: kein Ferienjob möglich. Ausnahmen gelten nur für gelegentliche Gefälligkeiten im engsten familiären Umfeld.
- 13 bis 14 Jahre: leichte Arbeiten mit schriftlicher Einwilligung der Eltern, maximal 2 Stunden täglich, nicht vor 8 und nicht nach 18 Uhr. Typisch: Zeitungen austragen, Babysitting, Gartenarbeit bei Nachbarn.
- 15 bis 17 Jahre (noch in der Schulpflicht): Ferienjobs bis zu 4 Wochen pro Jahr, maximal 8 Stunden täglich, nicht vor 6 und nicht nach 20 Uhr. In Bäckereien ist 5:00 Uhr möglich, in der Gastronomie bis 22:00 Uhr.
Mit 18 Jahren gilt das allgemeine Arbeitsrecht. Die Jugendschutzgrenzen fallen weg.
Welche Jobs passen zu welchem Alter?
Für Jugendliche ab 15 gibt es mehr Möglichkeiten als viele Eltern denken. Typische und beliebte Ferienjobs:
- Supermarkt: Regale einräumen, Kasse, Einpacken. Einer der häufigsten Einstiegsjobs, weil viele Märkte aktiv Ferienjobber suchen.
- Lager und Logistik: Einfache Kommissionieraufgaben, Pakete sortieren. Körperlich anstrengend, aber oft gut bezahlt.
- Bürojobs: Akten sortieren, einfache Datenpflege, Post einsortieren. Für Jugendliche, die ruhigere Tätigkeiten bevorzugen.
- Nachhilfegeben: Wer gut in Mathe, Englisch oder Deutsch ist, kann Grundschüler oder Mitschüler unterrichten. Das lässt sich gut selbstorganisiert aufbauen.
- Babysitting und Tier-Sitting: Flexibel, oft auf Vertrauensbasis und ohne Bürokratie. Für jüngere Jugendliche ab 13 oder 14 ein guter Einstieg.
- Zeitungen und Flyer austragen: Früh anfangen, schnell fertig. Für 13- und 14-Jährige geeignet, die noch nicht überall eingestellt werden.
Verbotene Tätigkeiten für Jugendliche
Akkordarbeit, Arbeit mit gefährlichen Chemikalien oder Maschinen, Nachtarbeit nach 20 bzw. 22 Uhr, Sonn- und Feiertagsarbeit ohne Ausnahme, und körperlich zu schwere Arbeit sind für Jugendliche unter 18 Jahren verboten. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Einhaltung. Du musst das nicht selbst prüfen, aber wenn du Bedenken hast, frag direkt nach oder schau ins Jugendarbeitsschutzgesetz (§§ 22 ff. JArbSchG).
Steuern und Sozialversicherung: Was bleibt übrig?
Hier machen viele Eltern und Jugendliche unnötig Stress. Die Hauptregel ist einfach:
Wer einen kurzfristigen Ferienjob macht (bis zu 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr) und nicht mehr als den Grundfreibetrag verdient, zahlt praktisch keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 11.784 Euro im Jahr. Den erreicht ein normaler Ferienjob nie.
Wenn der Lohn über 538 Euro im Monat liegt, wird das Kind sozialversicherungspflichtig und zahlt Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Auch der Arbeitgeber zahlt dann seinen Anteil. Das passiert in einem typischen Ferienjob eher selten, aber bei gut bezahlten Positionen oder mehreren Monatsstellen möglich.
Tipp: Der Arbeitgeber weiß in der Regel, wie er die Anstellung korrekt anmelden muss. Wenn er das nicht weiß, ist das ein schlechtes Zeichen für seine Sorgfalt.
Den Ferienjob finden: Wo suchen?
Jugendliche, die zum ersten Mal jobben wollen, wissen oft nicht, wo sie anfangen sollen. Diese Wege funktionieren gut:
- Direkt in Supermärkten, Bäckereien oder Drogerien fragen. Die meisten nehmen Bewerbungen gerne persönlich entgegen. Nachmittags ist ein guter Zeitpunkt, wenn es nicht zu voll ist.
- Die Bundesagentur für Arbeit hat eine eigene Jobbörse und bietet kostenlose Beratung für Jugendliche. Viele wissen nicht, dass sie das nutzen können.
- Lokale Facebook-Gruppen und Nachbarschafts-Apps wie Nebenan.de. Hier suchen Familien oft Babysitter, Rasenmäher oder Helfer für den Umzug.
- Im Umfeld der Eltern und der Familie fragen. Firmen nehmen gerne Ferienjobber aus dem Bekanntenkreis, weil die Vertrauensbasis schon da ist.
Was der Ferienjob bringt (jenseits des Geldes)
Eltern fragen sich manchmal, ob der Stress es wert ist. Meistens ja. Ein Ferienjob zeigt Jugendlichen sehr konkret, wie Arbeitsleben funktioniert: Pünktlichkeit, Höflichkeit gegenüber Vorgesetzten, Durchhalten, wenn etwas langweilig wird. Das sind Dinge, die kein Lehrplan vermittelt.
Außerdem: eigenes Geld zu verdienen verändert das Verhältnis zu Geld. Jugendliche, die selbst etwas erarbeitet haben, überlegen zweimal, ob sie 40 Euro für einen Hoodie ausgeben.
Kinwords-Ratgeber für Eltern in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Rechtliche Details können sich ändern. Aktuelle Informationen beim Arbeitgeber oder der Bundesagentur für Arbeit einholen.
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Häufige Fragen
Ab welchem Alter darf ein Kind in Deutschland jobben?
Kinder unter 13 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten. Ab 13 Jahren sind leichte Tätigkeiten mit schriftlicher Einwilligung der Eltern erlaubt, zum Beispiel Zeitung austragen, Babysitting oder Nachhilfestunden geben. Ab 15 Jahren sind Ferienjobs mit mehr Stunden möglich. Ab 18 Jahren gilt das allgemeine Arbeitsrecht ohne Jugendschutz-Einschränkungen.
Wie viele Stunden darf ein 15-jähriger in den Ferien arbeiten?
Jugendliche ab 15 Jahren dürfen in den Schulferien bis zu 4 Wochen pro Jahr arbeiten, maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche. Nachtarbeit ist verboten. Es müssen ausreichend Pausen eingehalten werden: bei mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 60 Minuten.
Muss mein Kind seinen Ferienjob-Verdienst versteuern?
Nicht automatisch. Bis zum Grundfreibetrag (2026: 11.784 Euro im Jahr) fällt keine Einkommensteuer an. Wer kurzfristig angestellt wird (bis 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr), zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge. Überschreitet der Verdienst 538 Euro im Monat, wird das Kind sozialversicherungspflichtig. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Rückfrage beim Arbeitgeber oder beim Finanzamt.
Welche Jobs sind für Jugendliche verboten?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schließt bestimmte Tätigkeiten aus: Akkordarbeit, Arbeit mit gefährlichen Maschinen oder Chemikalien, Arbeit in der Gastronomie nach 22 Uhr, Arbeit an Sonn- und Feiertagen (mit wenigen Ausnahmen), und Arbeiten, die körperlich zu schwer sind oder erhöhten Lärm verursachen. Viele Branchen haben eigene Regeln, die der Arbeitgeber kennen muss.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde von der Kinwords-Redaktion verfasst und befindet sich derzeit in pädagogischer Review.
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