Familie5 Min. LesezeitKinwords Redaktion

Schülerjob: Ab welchem Alter darf mein Kind arbeiten?

Kurz gesagt: Kinder unter 13 Jahren dürfen in Deutschland nicht erwerbsmäßig arbeiten. Ab 13 Jahren sind sehr eingeschränkte leichte Tätigkeiten mit Elternerlaubnis möglich. Richtig arbeiten, mit Vertrag und Vergütung, darf ein Kind erst ab 15 Jahren. Ab 18 Jahren entfallen die Sonderschutzregelungen.

Was das Gesetz regelt

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Minderjährige vor übermäßiger Belastung durch Arbeit. Es gilt in Deutschland und unterscheidet klar nach Altersgruppen:

  • Unter 13 Jahren: Kein Schülerjob möglich. Ausnahmen: Zeitung austragen ab 13, Babysitting ist kein Arbeitsverhältnis, sondern eine private Vereinbarung.
  • 13 bis 14 Jahre: Mit Einwilligung der Eltern und nach Genehmigung durch das Jugendamt sind leichte Tätigkeiten erlaubt: maximal zwei Stunden täglich, nur außerhalb der Schulzeit, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht am Wochenende.
  • 15 bis 17 Jahre: Schülerjob ohne behördliche Genehmigung möglich. Maximal acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche in den Ferien. Während der Schulzeit maximal zwei Stunden täglich, nicht nach 20 Uhr.

Typische Schülerjobs und was sie bringen

  • Zeitungsaustragen: Ab 13 Jahren, morgens, auch wochentags. Verdienst meist zwischen 150 und 250 Euro monatlich. Zuverlässigkeit wird trainiert.
  • Babysitten / Kinderhüten: Kein formelles Arbeitsverhältnis, daher kein Mindestalter per Gesetz. Praktisch empfehlen Experten ab 14 Jahren für regelmäßiges Aufpassen auf Kleinkinder.
  • Nachhilfe geben: Ab 16 Jahren ist das für viele starke Schüler möglich. Oft über Nachhilfeinstitute, die Schüler als freie Mitarbeiter buchen.
  • Supermarkt, Bäckerei, Gastronomie: Stellen meist erst ab 15 oder 16 Jahren ein. Verdienst nach Stundenlohn: Je nach Bundesland und Betrieb zwischen 10 und 14 Euro pro Stunde für Schüler.
  • Online-Tätigkeiten: Kleinere Aufträge auf Plattformen sind rechtlich in der Grauzone für Minderjährige. Eltern müssen Verträge zustimmen.

Was ein Schülerjob fürs Kind bringt

Jugendliche, die früh eigenes Geld verdienen, entwickeln laut verschiedenen Studien ein besseres Gefühl für den Wert von Arbeit und Geld. Das ist wichtiger als der Betrag selbst. Dazu kommen Pünktlichkeit, Verantwortung und erste Einblicke in Berufsfelder. Das sind Erfahrungen, die keine Nachhilfestunde ersetzen kann.

Gleichzeitig: Schulleistungen dürfen nicht leiden. Wenn das Kind während des Jobs schlechter in der Schule wird, ist ein offenes Gespräch nötig. Job oder Schule ist keine sinnvolle Grundsatzfrage, aber Prioritäten müssen klar sein.

Elternrolle: Begleiten, nicht übernehmen

Eltern dürfen dem Kind helfen, einen Job zu finden. Den Bewerbungsprozess komplett übernehmen sollten sie nicht. Ein selbst geschriebener Bewerbungsbrief, ein selbst geführtes Vorstellungsgespräch: das ist Teil der Erfahrung. Danach gemeinsam schauen, was gut gelaufen ist und was beim nächsten Mal besser klappen könnte.

Kinwords-Ratgeber für Eltern in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Angaben zu Gesetzen und Steuern beziehen sich auf Deutschland 2026. Für Österreich und die Schweiz gelten abweichende Regelungen.

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Häufige Fragen

Darf mein 13-jähriges Kind in einem Supermarkt arbeiten?

Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Jugendamts, und auch dann nur sehr eingeschränkt: maximal zwei Stunden täglich, leichte Tätigkeiten wie Regale einräumen, nicht während der Schulzeit und nicht an Sonn- und Feiertagen. In der Praxis stellen Supermärkte und Betriebe erst ab 15 Jahren ein.

Wie viel Stunden darf ein 15-jähriger Schüler pro Woche arbeiten?

Während der Schulzeit maximal acht Stunden pro Woche, täglich nicht mehr als zwei Stunden, nicht während des Unterrichts und nicht nach 18 Uhr. In den Schulferien darf mehr gearbeitet werden: bis zu acht Stunden täglich, maximal 40 Stunden pro Woche, aber insgesamt nicht mehr als vier Wochen im Jahr.

Braucht mein Kind eine Arbeitserlaubnis für einen Schülerjob?

Unter 15 Jahren: Ja, Genehmigung des Jugendamts erforderlich. Ab 15 Jahren ohne Genehmigung, aber das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gilt trotzdem. Viele Arbeitgeber verlangen eine Kopie des Personalausweises und eine Schulbescheinigung.

Verdient mein Kind mit einem Schülerjob Geld, das es versteuern muss?

In der Regel nein. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 11.604 Euro jährlich. Die meisten Schülerjobs bringen deutlich weniger. Wenn das Kind über Minijob-Grenze (556 Euro monatlich in 2026) verdient, muss der Arbeitgeber Beiträge zahlen. Steuerlich ist das Kind meist nicht betroffen. Im Zweifel kurze Auskunft beim Finanzamt oder Steuerberater einholen.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde von der Kinwords-Redaktion verfasst und befindet sich derzeit in pädagogischer Review.

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