Gesundheit6 Min. LesezeitKinwords Redaktion

Impfungen für Schulkinder: Was Pflicht ist und was empfohlen wird

Kurz gesagt: In Deutschland ist die Masernimpfung für Schulkinder gesetzlich vorgeschrieben. Alle anderen Impfungen sind Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), aber keine Pflicht. Kinder ohne Masernschutz können vom Schulbesuch ausgeschlossen werden.

Die einzige gesetzliche Impfpflicht: Masern

Seit dem 1. März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Kinder, die eine Schule besuchen, müssen entweder nachweisen, dass sie zweimal gegen Masern geimpft wurden, oder dass sie eine natürliche Immunität durch eine überstandene Erkrankung haben.

Den Nachweis bringt ihr beim Schulbeginn oder beim Anmeldeverfahren mit. Die Schule ist verpflichtet, diesen Nachweis zu prüfen und das Gesundheitsamt zu informieren, wenn er fehlt. Das Gesundheitsamt kann dann eine Impfpflicht anordnen und ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängen. Bei Weigerung kann die Schule das Kind vom Unterricht ausschließen.

Der Nachweis ist einfach: Ein gültiger Impfausweis mit zwei eingetragenen Masernimpfungen reicht. Liegt kein Impfausweis mehr vor, kann eine serologische Untersuchung beim Arzt zeigen, ob Antikörper vorhanden sind.

Was die STIKO für das Schulalter empfiehlt

Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut gibt jährlich aktualisierte Empfehlungen heraus. Für Kinder im Schulalter sind das vor allem:

  • Auffrischung Td-Impfung (Tetanus und Diphtherie): Wenn die letzte Auffrischung im Kleinkindalter länger als zehn Jahre zurückliegt, empfiehlt die STIKO eine neue Dosis, idealerweise in Kombination mit Keuchhusten (Tdap).
  • Polio-Auffrischung (Kinderlähmung): Einmalig im Schulalter, wenn die Grundimmunisierung vollständig ist und keine Auffrischung seitdem erfolgte.
  • HPV-Impfung gegen humane Papillomviren: Für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren. Schützt vor bestimmten Krebserkrankungen im Erwachsenenalter. Am wirksamsten vor dem ersten Sexualkontakt verabreicht.
  • Meningokokken-Impfung (ACWY): Einmalige Impfung für Jugendliche, schützt vor einer seltenen, aber schweren Hirnhautentzündung.

Diese Empfehlungen sind keine Pflicht. Eltern entscheiden selbst, ob ihr Kind die Impfungen bekommt. Kinderärzte empfehlen jedoch, den STIKO-Kalender als Orientierung zu nutzen und bei der nächsten U-Untersuchung zu klären, ob Lücken bestehen.

Was bei Ausbrüchen gilt

Auch bei Krankheiten, gegen die keine Impfpflicht besteht, kann das Gesundheitsamt im Fall eines Ausbruchs an der Schule nicht geimpfte Kinder präventiv nach Hause schicken. Das ist etwa bei Windpocken möglich. Dieser Ausschluss gilt, bis die Ansteckungsgefahr vorbei ist. Eltern haben keinen Anspruch auf Entschädigung für entstandene Betreuungskosten.

Impfausweis aufbewahren

Der gelbe Impfausweis ist ein wichtiges Dokument und sollte sicher aufbewahrt werden. Geht er verloren, lässt er sich beim Kinderarzt rekonstruieren, sofern die Impfungen dort dokumentiert wurden. Es lohnt sich, von den wichtigsten Seiten eine Kopie zu machen oder ein Foto zu speichern.

Viele Bundesländer bieten inzwischen eine digitale Impfdokumentation über die TI (Telematikinfrastruktur) an. Fragt bei eurem Kinderarzt nach, ob das bei euch möglich ist.

Kinwords-Ratgeber für Eltern in Deutschland. Für Österreich und die Schweiz gelten abweichende Regelungen. Dieser Text ersetzt keine medizinische Beratung. Sprecht mit eurem Kinderarzt über die aktuellen Empfehlungen.

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Häufige Fragen

Ist die Masern-Impfung für Schulkinder Pflicht?

In Deutschland gilt seit 2020 eine Masernimpfpflicht für alle Kinder ab einem Jahr, die eine Kindertageseinrichtung oder Schule besuchen. Ohne Impfung oder nachgewiesener Immunität darf die Schule das Kind vom Unterricht ausschließen. Für Kinder, die vor 1970 geboren wurden, gilt die Impfpflicht nicht, da sie wahrscheinlich eine natürliche Immunität haben. In Österreich und der Schweiz gibt es keine allgemeine Impfpflicht, aber starke Empfehlungen.

Welche Impfungen empfiehlt die STIKO für Schulkinder?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Schulkinder im Alter von 9 bis 17 Jahren unter anderem Auffrischimpfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Polio. Hinzu kommen HPV-Impfungen (gegen Humane Papillomviren) für Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren sowie Meningokokken-Impfungen. Das genaue Impfschema findet sich im Impfkalender der STIKO auf der Website des Robert Koch-Instituts.

Was passiert, wenn mein Kind nicht geimpft ist und in die Schule geht?

Ohne vollständigen Masernimpfschutz oder Nachweis einer Immunität kann die Schule das Kind vorübergehend vom Unterricht ausschließen, bis der Impfschutz vorliegt. Das Gesundheitsamt kann außerdem ein Bußgeld verhängen. Bei anderen Impfungen, die nur empfohlen, aber nicht vorgeschrieben sind, gibt es keine direkten Konsequenzen. Die Schule kann allerdings im Fall eines Ausbruchs nicht geimpfte Kinder präventiv nach Hause schicken.

Mein Kind hatte Masern: Muss es trotzdem geimpft werden?

Nein. Wer nachweislich Masern hatte, gilt als immun und ist von der Impfpflicht befreit. Der Nachweis muss in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung oder ein Laborergebnis erbracht werden. Eine mündliche Aussage der Eltern reicht nicht.

Darf ich mein Kind von bestimmten Impfungen befreien lassen?

Von der gesetzlichen Masernimpfpflicht gibt es nur Befreiungen aus medizinischen Gründen, wenn das Kind die Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht verträgt. Das muss ein Arzt bestätigen. Weltanschauliche oder religiöse Gründe werden nicht anerkannt. Von den nur empfohlenen Impfungen können Eltern selbst entscheiden, ob ihr Kind sie bekommt.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel wurde von der Kinwords-Redaktion verfasst und befindet sich derzeit in medizinischer Review. Er ersetzt keine ärztliche Beratung.

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