Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Angebot kinwords.app der VR the Fans GmbH. Sie berücksichtigt die Anforderungen des deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG, § 12), des österreichischen Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) und des Schweizer Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG).
§ 1 Präambel
Die VR the Fans GmbH bemüht sich, Kinwords im Einklang mit den einschlägigen Rechtsvorschriften – insbesondere dem BFSG und der Harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 – barrierefrei zu gestalten. Grundlage ist die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 in der Konformitätsstufe AA.
Unser Ziel ist es, dass Eltern mit und ohne Einschränkungen unsere Beratung gleichermaßen nutzen können – am Smartphone, am Tablet, am Computer und mit Hilfstechnologien (Screenreader, Tastatur-Navigation, Bedienhilfen, reduzierte Bewegung).
§ 2 Konformitätsstatus
Dieses Angebot ist mit den Anforderungen an Barrierefreiheit teilweise vereinbar (WCAG 2.2 AA) aufgrund der unter § 3 aufgeführten Unvereinbarkeiten.
Interner Lighthouse-Audit vom 21. April 2026: 96 / 100 Accessibility-Score. Die automatisch gemessenen Kriterien (axe-core) werden zu 100 % eingehalten; die verbleibenden Abweichungen sind unten dokumentiert und priorisiert.
§ 3 Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind aus den jeweils angegebenen Gründen nicht barrierefrei:
- Farbkontrast (WCAG 1.4.3): 4 dekorative Textelemente im Cookie-Banner und in der Preis-Sub-Line (Opazität 0,6) erreichen den AA-Grenzwert 4.5:1 derzeit nur knapp. Hauptinhalte, Navigationselemente und Bedienflächen sind nicht betroffen. Geplante Behebung: Q2 2026.
- Video-Inhalte (WCAG 1.2.2): Aktuell werden keine Videos eingebettet. Sobald wir Videos veröffentlichen, werden ausnahmslos deutsche Untertitel und – bei informativen Inhalten – Transkripte bereitgestellt. Dies ist in unserem Video-Produktionsprozess als Pflichtschritt verankert.
- KI-generierte Beratungstexte (Nutzerinhalt): Die von Kinwords erzeugten Beratungen werden pro Anfrage individuell generiert und können in Einzelfällen bei komplexer Syntax für Screenreader-Nutzer:innen weniger flüssig klingen. Wir testen die Sprachausgabe regelmäßig mit NVDA und VoiceOver und halten die Absatzstruktur bewusst kurz.
§ 4 Datum der Erstellung und letzten Überprüfung
- Diese Erklärung wurde am 22. April 2026 erstellt.
- Die letzte Überprüfung erfolgte am 22. April 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung (siehe § 5).
- Das nächste planmäßige Review erfolgt spätestens 22. Oktober 2026.
§ 5 Methode der Konformitätsbewertung
Die Konformitätsbewertung erfolgt durch Selbstbewertung gemäß Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 bzw. § 12 Abs. 1 BFSGV. Zum Einsatz kommen:
- Google Lighthouse (Accessibility-Audit) in der aktuellen Version – Score-Ziel ≥ 95/100.
- axe-core (Deque) als automatisierter Regelchecker für WCAG 2.2 AA.
- Manuelle Stichproben mit NVDA (Windows) und VoiceOver (iOS) auf den zentralen User-Flows (Start → Beratung → Ergebnis → Abo).
- Tastatur-Navigation ohne Maus, inkl. sichtbarem Fokus-Indikator und Skip-Link für den Hauptinhalt.
- Reduced Motion:
prefers-reduced-motionwird respektiert, Animationen werden auf minimale Bewegung reduziert.
§ 6 Rückmeldemechanismus
Du hast Hinweise auf Barrieren, möchtest eine zugängliche Version einer Information anfordern oder hast eine Idee, wie wir Kinwords noch zugänglicher machen können? Wir hören dir gern zu:
- E-Mail: support@kinwords.app
- Post: VR the Fans GmbH, Gastgebgasse 3/243, 1230 Wien, Österreich
Wir antworten innerhalb von 10 Arbeitstagen. Sollte eine Behebung länger dauern, informieren wir dich über Zwischenstände und einen realistischen Zeitplan.
§ 7 Durchsetzungsverfahren
Wenn du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist oder innerhalb von 6 Wochen keine angemessene Antwort erhältst, kannst du dich an die für deinen Wohnsitz zuständige Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle wenden:
Österreich (Sitzland der VR the Fans GmbH):
Sozialministeriumservice – Schlichtungsverfahren gemäß BGStG
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
E-Mail: post@sozialministeriumservice.at
Meldestelle: sozialministeriumservice.at/Barrierefreiheit/Meldestelle
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und freiwillig. Eine anschließende Klage beim Bezirksgericht ist – nach erfolgloser Schlichtung – möglich (§ 9 BGStG).
Deutschland:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de · schlichtungsstelle-bgg.de
Für private Anbieter gilt zusätzlich § 28 Abs. 3 BFSG – die Marktüberwachungsbehörde ist die Zentralstelle der Länder für die barrierefreie Informationstechnik (BFIT-Bund, bfit-bund.de).
Schweiz:
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)
Inselgasse 1, 3003 Bern
E-Mail: ebgb@gs-edi.admin.ch · edi.admin.ch/ebgb
Für Schweizer Nutzer:innen gilt das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG).
§ 8 Kontinuierliche Verbesserung
Barrierefreiheit ist für uns ein laufender Prozess, kein Checkbox-Projekt. Wir überprüfen Lighthouse- und axe-core-Scores in jedem Release, priorisieren behobene Hinweise innerhalb unserer regulären Sprint-Zyklen und aktualisieren diese Erklärung bei jeder strukturellen Änderung.
Stand: 22. April 2026.